Vor 100 Jahren, im Jahr 1924, wurde dem Antrag des Gemeinderates auf Änderung des damaligen Ortsnamens „Gschieß“ in „Schützen am Gebirge“ vom Bundesministerium für Inneres und Finanzen stattgegeben. Aus
Landesverwaltungsgericht (LVwG) hängt, zurücknehmen. So kann die Gesundheit Burgenland GmbH den gesamten Antrag auf Errichtung der Klinik Gols beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einbringen, das das
Bildungs- oder Betreuungseinrichtung im Burgenland zur „Werkstatt Natur" in Marz und zurück fördern. Antragsformular herunterladen Sonderrichtlinie zur Förderung von Kosten für den Bustransfer zum Besuch der Werksatt
11 Millionen Euro aufgestockt wurde, wird 2021 neuerlich mit 10,7 Millionen Euro dotiert. „Alle Anträge sollen positiv bearbeitet werden können. Das heißt, es könnte – wenn nötig – auch noch zu einer weiteren
hatte ein Viertel der Verschuldeten schon vor dem 18. Lebensjahr Geldprobleme. 14 Prozent aller Anträge auf Privatkonkurs betreffen Personen bis 30 Jahre. Das Projekt Finanzpass wird flächendeckend im
tiven öffnen. „Ein wichtiger Anreiz dabei war die Bio-Umstellungsprämie", betont Eisenkopf. 180 Anträge sind insgesamt eingelangt, 155 konnten bereits positiv erledigt werden. „Wir haben mehr als 1,5 Millionen
Eisenstadt Umgebung - finden Sie hier (Formular zur nachweislichen Übermittlung von Anbringen (Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, sonstige Mitteilungen, Unterlagen zu einem Verfahren, etc.) an die
Formulare und Merkblätter Deponieprojekt Deponieprojekt – zusätzlich erforderliche Unterlagen Dem Antrag auf eine Genehmigung eines Deponieprojekts sind zusätzlich folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung
und Burgenland Family Card Stellungnahmen zu Verordnungen und Gesetzesentwürfen Initiierung von Anträgen für neue Gesetze, Verordnungen, Richtlinien bzw. Änderungen Betreuung des Familienbeirates Durchführung
Oberwart betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen