verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden. Amtsstunden (Öffnungszeiten) – zur Entgegennahme schriftlicher Eingaben Montag – Donnerstag:07.30 bis 16.00 Uhr Freitag:07
bis Freitag von 5 bis 21 Uhr besteht und keine Kinderbetreuungseinrichtung mit entsprechenden Öffnungszeiten zur Verfügung steht. Als Förderung gebühren der Förderungswerberin oder dem Förderungswerber