ständig oder zeitweilig (z.B. wegen besonders schlechter Zufahrtmöglichkeit auf nicht befestigten Güterwegen nach starken Regenfällen) nicht möglich ist, damit das Rebholz mit einem Häcksler oder mit einer
die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. In Europaschutzgebieten ist für manche Vorhaben (z.B. Güterwege) die Landesregierung die zuständige Behörde. Für Maßnahmen im Bereich der Zone des Neusiedler Sees