das Burgenland unlängst punkten konnte: Künftig sollen Arbeitskräfte, die zur Erbringung von Dienstleistungen etwa aus Ungarn ins Burgenland entsendet werden, ab dem ersten Tag der Entsendung die gleichen
(6) Die Landesregierung kann mit der Überprüfung nach Abs. 5 geeignete und befugte Dritte als Dienstleister heranziehen. (7) Die in der Anlage 9 angeführten Indikatoren sind in der Energieausweisdatenbank
gegeben ist. Voraussetzungen für eine Entschädigung sind somit, dass ein Schaden (Schmerzen, Verdienstentgang etc.) vorliegt, dieser Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch die Behandlung/Pflege