laufenden Kulturbetrieb sollen die seit 1.1.2020 in Kraft getretenen mehrjährigen Förderverträge sorgen. Wer hat Anspruch darauf? Institutionen, die eine Funktion als gemeinnützigen kulturellen Dachverband ausüben
Verein bedankt sich im Vorfeld – auch im Namen der Betroffenen – schon jetzt für die Unterstützung. Wer kann spenden? Jede gesunde Person zwischen 17 und 45 Jahren, kann sich als Knochenmark-/Stammzellspender
hier Maler, Grafiker, Keramiker, Fotografen und Autoren, um in einzigartiger Atmosphäre zu arbeiten. Wer den Ort des Geschehens – historisches Turmhaus samt idyllischem Garten – betritt, fühlt bald die Magie