Bezirkshauptmannschaft Gesetzliche Grundlagen: Eignungskriterien für Netze zur Stareabwehr (Grund des § 6 Abs. 11 Bgld. Pflanzenschutzgesetz) Burgenländische Stare-Vertreibungs-Verordnung 2023 (Auf Grund des §
es erfolgt: Anteilsmäßig aufgrund der Vorlage von saldierten Rechnungen. Die Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 kommen nach Abrechnung der durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen zur Anweisung. 10 %
das barrierefrei Bauen entsprechen. Hierbei sind aber auch jene Überschreitungen der ÖNORM B 1600 in Abs. 6 Barrierefreies Bauen lit. a bis d. jedenfalls einzuhalten. Antrag Der Antrag auf ein Neubaudarlehen