2026, veröffentlicht in den AVN, nach § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024), sind alle Risikogebiete aufgehoben. Derzeit sind im gesamten österreichischen Bundesgebiet keine
fetten Nährstoffen reduzieren. Daher wird in den Kindergärten und Kinderkrippen bis spätestens Ende 2024 die Ernährung auf biologische Lebensmittel umgestellt. Mit der BIO-Offensive setzen wir zahlreiche