Bezirksverwaltungsbehörde hat ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen drei Monaten ab Vollständigkeit des Vorliegens der Entscheidungsgrundlagen, durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu entscheiden
Neobiota aktiv bekämpfen Die aktive Bekämpfung von invasiven Arten ist je nach Ausbreitungsgrad mühevoll, eine erfolgreiche Verdrängung ist in vielen Fällen kaum mehr möglich. Trotzdem sollte soweit mit [...] sstadium und der Größe des Ausbreitungsstandortes abhängig und reicht z.B. bei Neophyten vom vollständigen Entfernen und Entsorgen der Pflanze samt Wurzel bis hin zu regelmäßigem Mähen, um ein Aussamen [...] Gehölzneophyten (Naturschutzbund Burgenland) Aliens aus dem Garten – Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Gartengestaltung (Bundesforste) Neophyten - Neue Pflanzen im öffentlichen Raum – ein Ratgeber