e zu schaffen. Die Richtlinie bietet ein verfahrensunabhängiges (z. Bsp. BauG, GewO, AWG, UVP-G, MinroG) Werkzeug für eine möglichst klare und nachvollziehbare Geruchsbeurteilung. Um diese Geruchsrichtlinie
e zu schaffen. Die Richtlinie bietet ein verfahrensunabhängiges (z. Bsp. BauG, GewO, AWG, UVP-G, MinroG) Werkzeug für eine möglichst klare und nachvollziehbare Geruchsbeurteilung. Um diese Geruchsrichtlinie
GewO 1994, BGBl. I Nr. 314/1994) Betreiberinnen & Betreiber von Anlagen lt. Mineralrohstoffgesetz (MinroG § 119 Abs. 1 Z 4) Das Abfallwirtschaftskonzept ist der Behörde, dem Amt der Burgenländischen Lan
konkreten Verfahren: Die jeweils für das naturschutzrechtliche Verfahren sowie das Verfahren nach dem MinroG zuständige Behörde - in den allermeisten Fällen die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde