g vom Landeshauptmann oder Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Hinzu kommen alle Verwaltungsstrafangelegenheiten. Zum Herunterladen des
annschaft Neusiedl am See, wo sie zunächst in den Bereichen Strafwesen, Wasserrecht und Abfallwirtschaftsgesetz tätig war und seit April 2022 das Referat Zentrale Dienste, Gesundheit und Veterinär leitet
Jänner 2009 in Kraft. Hauptinhalt der Regelung ist die Umsetzung der bereits in § 21 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 vorgesehenen Verpflichtung zur jährlichen Meldung von Jahresabfallbilanzen durch au
g vom Landeshauptmann oder Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen. Mit neun RichterInnen ist das
g Betriebe, die mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, müssen laut Abfallwirtschaftsgesetz (§ 11, AWG 2002) eine fachlich qualifizierte Abfallbeauftragte beziehungsweise einen fachlich
s, insbesondere Sanierung, Sicherung oder Beseitigung von Altlasten Angelegenheiten der Abfallwirtschaftsgesetze sowie darauf beruhender Verordnungen Angelegenheiten betreffend Abfallbehandlungsanlagen
en und Betreiber von Anlagen mit über 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (laut § 10 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002, BGBl. I Nr. 102/2002). Unter Anlagen sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen