Feststellung der Förderbarkeit können innerhalb von 24 Monaten ab Erteilung der Baufreigabe oder Baubewilligung eingebracht werden. Fördervoraussetzungen im Überblick / Einkommen Einen Antrag können natürliche
zur Gänze abdecken. Bauten in den „roten Zonen“ – die nicht versicherbar sind, aber über eine Baubewilligung verfügen – werden gesondert betrachtet und je nach Sachverhalt bis zu 100 Prozent entschädigt
Hinweis: Ansuchen um Gewährung einer Förderung können bis längstens 24 Monate ab Erteilung der Baubewilligung bzw. Baufreigabe eingebracht werden. Wo kann ich den Antrag einreichen? Anträge sind samt gescannten