setz 1957, BGBl. Nr. 60 i.d.g.F. sind: Öffentliche Eisenbahnen: Hauptbahnen, Nebenbahnen und Straßenbahnen. Nicht-öffentliche Eisenbahnen: Anschlussbahnen und Materialbahnen Eisenbahnbehörden Das Bund
Eisenbahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60 i.d.g.F.sind: Öffentliche Eisenbahnen: Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen. Nicht-öffentliche Eisenbahnen sind: Anschlussbahnen, Materialbahnen Nebenbahnen im Burgenland