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Richtlinie zur Förderung für den Tausch eines fossilen Heizungssystems und den Einbau von hocheffizienten alternativen Heizsystemen

Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Bereich des Wohnbereiches zu setzen. Mit

dieser Förderaktion soll der Umstieg des bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem gefördert werden. Gleichzeitig ist auf eine thermische Sanierung der Gebäudehülle zu achten (vgl. Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Sanierung durch die Bgld. Wohnbauförderung), um den Energiebedarf zu reduzieren und das alternative Heizsystem bereits auf den geringeren Energiebedarf auslegen zu können.

Richtlinie zur Förderung von Besuchen burgenländischer Schülerinnen- und Schülergruppen zu Institutionen der Europäischen Union

Durch eine nicht rückzahlbare Förderung für Reisen zu Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union und des Europarates sollen burgenländische Schülerinnen- und Schülergruppen aus dem Burgenland bei der Finanzierung unterstützt werden. Der Förderbetrag dient dazu, die Kosten für die/den Erziehungsberechtigte/n der an der Schulreise teilnehmenden Schüler/innen zu reduzieren.

 

Jungen Menschen sollen durch diese Reise ein besseres Verständnis der Abläufe und Zusammenhänge in der europäischen Politik ermöglicht und die Bedeutung der europäischen Integration für das Burgenland nähergebracht werden. Sie sollen befähigt werden, die europäische Dimension in verschiedenen Bereichen kennenzulernen und diese für sich umzusetzen. Erfolgt die Fahrt nach Brüssel, wird zusätzlich ein Besuch des Büros für internationale Beziehungen und des Verbindungsbüros Brüssel des Landes Burgenland empfohlen.

Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb

Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie im Bereich Mobilität zu setzen.

Weiteres Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung von neuen elektrisch betriebenen PKW (Klasse M1), der Umbau von PKW (Klasse M1) auf nachweislich vollständig elektrischen Betrieb, neuen elektrisch betriebenen E-Leichtfahrzeugen (Klasse L6e und Klasse L7e), neuen elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen (E-Mopeds der Klasse L1e und E-Motorräder der Klasse L3e) einschließlich zweispurigen und dreirädrigen Elektromobile für Pensionisten und gehbehinderte Personen sowie neuen Elektro- Transporträdern. Diese Förderung soll einen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen im Verkehrssektor leisten und auch auf Alternativ-Antriebe aufmerksam machen.

Richtlinie zur Förderung von Investitionen für Jugendräume

Ausgaben für die Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Erhaltung sowie Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten und ähnlichem können auf Antrag durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel gefördert werden.

Richtlinie zur Förderung „Interrail-Ticket“

Durch eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für den Kauf eines Interrail-Tickets sollen junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren bei der Unternehmung einer Interrail-Reise gefördert werden.

Richtlinie zur Gewährung der Förderung für ein Familienauto

Die Förderung für ein Familienauto ist eine Förderung des Landes für einkommensschwächere Familien mit Kindern. Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem beim Ankauf eines Familienautos eine Förderung gewährt wird.

Richtlinie zur Gewährung der Förderung für Familien bei Mehrlingsgeburten

Die Förderung für Mehrlingsgeburten ist eine Förderung des Landes für einkommensschwache Familien mit Mehrlingsgeburten. Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem aufgrund des mit Mehrlingsgeburten verbundenen Mehraufwandes vom Land Burgenland eine Förderung gewährt wird.

Richtlinie zur Gewährung des Kinderbonus

Der Kinderbonus ist eine Förderung des Landes für einkommensschwächere Familien mit Kindern. Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem ein Kinderbonus als monatliche finanzielle Zuwendung für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gewährt wird.

Richtlinien 2026 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum im Burgenland unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Besonderes Augenmerk soll auf die Erreichung der Klimaschutzziele, Energieeffizienz sowie den schonenden Umgang mit Ressourcen gelegt werden.