Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Burgenland (ARL-LB) für die Gewährung von Förderungen
| Beschreibung |
Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle durch das Land Burgenland als Träger von Privatrechten gewährten Zusagen, Zuschüsse und weitere finanzielle Förderungen auf Grundlage der Zielsetzungen in den jeweiligen Aufgabenbereichen des Landes Burgenland - Amtes der Burgenländischen Landesregierung. Diese Richtlinien können nur für jene Förderprogramme bzw. Förderschienen zur Anwendung kommen, die unter keine anderen EU- bzw. landesrechtlichen Regelungen (Gesetz, Verordnung, spezifische Förderrichtlinien) zur Gewährung von Förderungen fallen. Die „Allgemeine Richtlinie für Förderungen“ (ARL-LB) dient somit der Qualitätssicherung der Förder- und Zuschussabwicklung des Landes Burgenlands als Träger von Privatrechten und erfüllt die Transparenzvorgaben bei der jeweiligen Gewährung. |
|---|---|
| Attribute | |
| Zeitraum (Beginn) | |
| Zeitraum (Ende) | |
| Aktualisierungzyklus | |
| Datenverantwortliche Stelle | A9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen |
| Veröffentlichende Stelle | Land Burgenland |
| Datenqualität/Herkunft | |
| Schlagworte | IFG - Proaktive Veröffentlichung, IFG |
| License | Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) |
| Geographische Ausdehnung |
