Vogelgrippe: Stallpflicht in Teilen des Burgenlandes ab Mitternacht

Aktuelle Risikogebiete und Ausbrüche der Aviären Influenza in Österreich.

Bezirk Neusiedl sowie Teile der Bezirke Eisenstadt-Umgebung und Oberpullendorf werden „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“

Um nach dem Auftreten der Geflügelpest in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See sowie auch in anderen Teilen Österreichs eine weitere Verbreitung des Geflügelpest-Erregers HPAI H5N1 einzudämmen, werden Teile Österreichs per Kundmachung des Gesundheitsministeriums mit Donnerstag, dem 20. November 2025, 0.00 Uhr, als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ eingestuft. Im Burgenland umfasst das Gebiet den gesamten Bezirk Neusiedl, im Bezirk Eisenstadt-Umgebung Gemeinden am Neusiedler See und an der Leitha sowie einen Teil des Bezirks Oberpullendorf. In diesem Risikogebiet gilt für geflügelhaltende Betriebe und Privatpersonen mit mehr als 50 Tieren die Pflicht zur Stallhaltung. In der Schutzzone drei Kilometer rund um den vom Ausbruch betroffenen Betrieb im Bezirk Neusiedl werden von den Amtstierärztinnen und -tierärzten der Veterinärbehörden indes alle geflügelhaltenden Betriebe und Privatpersonen besucht und klinische Untersuchungen durchgeführt. Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im ganzen Land gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Wichtig ist, das Geflügel in Geflügelhaltungsbetrieben und die Vögel in Privathaltungen vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, die die Krankheit übertragen. Daher appelliert das Land Burgenland an alle Geflügelhaltungen, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten, auch wenn man sich nicht in einem Gebiet mit Stallpflicht befindet.

Die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko umfassen dieselben Landstriche rund um Seen und größere Wasserläufe, die auch in der Vogelgrippe-Saison 2024/2025 so eingestuft wurden. 

Im Burgenland betrifft die Stallpflicht folgende Gemeindegebiete:

  • den gesamten Bezirk Neusiedl am See
  • im Bezirk Eisenstadt-Umgebung die Gemeinden Breitenbrunn, Purbach, Donnerskirchen, Oggau, Mörbisch, Leithaprodersdorf, Wimpassing, Neufeld und Hornstein
  • im Bezirk Oberpullendorf die Gemeinden Markt St. Martin, Kaisersdorf, Neutal, Draßmarkt, Stoob, Steinberg-Dörfl, Unterfrauenhaid und Weingraben

In diesen Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.

Kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Biosicherheitsmaßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko

Alle Gebiete des Landes, die nicht als „Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ eingestuft wurden, gelten nach wie vor als „Gebiete mit erhöhtem Risiko“. Hier gelten verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten
  • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen
  • Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand
  • Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist
  • Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln

Erster HPAI-Ausbruch in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl

Bei dem Geflügelpest-Fall in der Kleinhaltung in Neusiedl handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis des Geflügelpest-Erregers HPAI H5N1in einer österreichischen Kleinhaltung in der aktuellen HPAI-Saison 2025. Der betroffene Tierbestand umfasste rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse, Puten sowie Zier- und Hobbyvögel. Nach dem Fund mehrerer verendeter Tiere wurde die Kleinhaltung umgehend gesperrt. Die noch nicht verstorbenen Tiere wurden tierschutzgerecht gekeult. 

Rund um die betroffene Kleinhaltung wurden eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone von 10 Kilometern eingerichtet. 

Stallpflicht für alle Vogelhaltungen in Schutz- und Überwachungszone

ACHTUNG: Während in den Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko die Stallpflicht nur für geflügelhaltende Betriebe und Privatpersonen mit mehr als 50 Tieren gilt, sind Vogelhaltungen innerhalb der Schutz- und Überwachungszone rund um die vom ersten Ausbruch der Aviären Influenza betroffene Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl zur Stallhaltung verpflichtet.

In der Schutzzone werden in einem Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und bei Anzeigen auf eine HPAI-infektion gegebenenfalls beprobt. 

Es gelten:

  • Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten
  • Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Gesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme
  • Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs
  • Dokumentation betriebsfremder Personen mit Zugang zu Tierbereichen
  • Reduktion der Kontaktpersonen auf das notwendige Maß
  • Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr

Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich. 

Für Produkte, die mindestens 21 Tage vor dem Ausbruch hergestellt wurden oder risikomindernd behandelt wurden, gelten gesonderte Regelungen.

In der angrenzenden Überwachungszone bis zehn Kilometer rund um den betroffenen Betrieb werden Betriebe stichprobenartig kontrolliert. Auch hier gilt erhöhte Wachsamkeit, um eine etwaige Ausbreitung frühzeitig zu erkennen. Die Maßnahmen richten sich nach einer risikobasierten Einstufung der Betriebe.

Aktuelle Seuchenlage in Österreich

Seit Ende September 2025 wurden ausschließlich HPAI-positive Wildvögel in mehreren Bundesländern bestätigt – darunter in Kärnten (Bezirk Feldkirchen), Niederösterreich (Gmünd, Horn, Amstetten) und zuletzt in Oberösterreich (Bezirk Linz-Land). Die Nachweise betreffen vorwiegend Schwäne. Der Fall im Burgenland markiert nun den ersten Nachweis bei gehaltenen Tieren im heurigen Seuchenzug. Ein weiterer Ausbruch wurde heute in einem Betrieb in Oberösterreich gemeldet. Zur laufenden Überwachung werden Betriebe mit Geflügelhaltung risikobasiert kontrolliert und beprobt.

Lage in Europa

Seit September 2025 ist europaweit ein deutlicher Anstieg an HPAI-Ausbrüchen – nahezu ausschließlich des Subtyps H5N1 – zu verzeichnen. In den letzten vier Wochen wurden 74 Ausbrüche bei Geflügel, 17 bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und 238 bei Wildvögeln gemeldet. Besonders betroffen sind Regionen entlang der Zugrouten, auch nahe der österreichischen Grenze.

Die Häufung steht im Zusammenhang mit dem aktuellen Höhepunkt des herbstlichen Vogelzugs. Es wird beobachtet, dass Wildvögel das Virus häufig symptomlos ausscheiden können. Erst wenn zusätzliche Stressfaktoren wie Kälte oder Mauser hinzukommen oder das Virus in lokale Vogelpopulationen gelangt, treten schwere Krankheitsverläufe auf.

Informationen zur Vogelgrippe

Klicken Sie auf die folgende Internetseite des Landes Burgenland:

https://www.burgenland.at/themen/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest-vogelgrippe-1/

Klicken Sie auf die folgende Internetseite der AGES:

https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/vogelgrippe/

Klicken Sie auf die folgende Internetseite der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit:

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html#Aktuelles-zur-Avi%C3%A4ren-Influenza-(Al)

Zum Herunterladen der Grafik klicken Sie auf den folgenden Link: 

Grafik Aviäre Influenza_Risikogebiete und Ausbrüche

Bildtext Grafik Aviäre Influenza_Risikogebiete und Ausbrüche: Aktuelle Risikogebiete und Ausbrüche der Aviären Influenza in Österreich.

Bildquelle: AGES

Eisenstadt, 19. November 2025

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