Angesichts der zunehmenden Verbreitung sogenannter „Edibles“ mit psychoaktiven Inhaltsstoffen richtet sich die burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner mit einem eindringlichen Appell an Eltern. Derzeit befindet sich eine Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) in Begutachtung, die das Inverkehrbringen bestimmter psychoaktiver Stoffe künftig klar regeln und verbieten soll – zum Schutz der Gesundheit, insbesondere jener von Kindern und Jugendlichen. „Was harmlos aussieht wie ein Zuckerl oder ein Keks, kann hochgefährlich sein“, warnt Landeshauptmann-Stellvertreterin Haider-Wallner. „Diese Produkte sind oft bunt, süß und leicht verfügbar – genau das macht sie für Jugendliche so riskant. Es braucht vor allem ein Bewusstsein seitens der Eltern, dass hier reale Gesundheitsgefahren lauern.“
Bei „Edibles“ handelt es sich um essbare Produkte wie Fruchtgummis, Kekse, Schokoladen, Getränke oder Kapseln, die Wirkstoffe wie THC oder andere psychoaktive Cannabinoide, Muscimol (Fliegenpilzgift), Kratom, Kanna oder Blauen Lotus enthalten können. Anders als beispielsweise Koffein sind diese Stoffe keine herkömmlichen Zutaten. Sie werden häufig gezielt in einer Form angeboten, die sie für junge Menschen attraktiv macht.
Die geplante Gesetzesnovelle sieht vor, das Inverkehrbringen (Verkauf, Bereithalten und Anbieten zum Verkauf sowie jede andere Form der Weitergabe - ob gegen Entgelt oder unentgeltlich) solcher psychoaktiver Stoffe zu verbieten, auch wenn sie (noch) nicht offiziell als gesundheitsschädlich eingestuft sind und ihre Verwendung nicht als herkömmlich gilt. Ausdrücklich ausgenommen von diesem Verbot sind herkömmliche Zutaten wie etwa Koffein.
Vertrieb über Automaten und Internet
Problematisch ist, dass der Vertrieb vielfach über Automaten und das Internet erfolgt. Um rechtliche Konsequenzen zu umgehen, deklarieren Anbieter die Waren häufig nicht als Lebensmittel, sondern etwa als „Sammlerprodukt“, „Gel-WC-Steine“ oder als Produkte für botanische, technische oder dekorative Zwecke. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Jugendliche diese Stoffe konsumieren – mit teils schweren Folgen bis hin zu Krankenhausaufenthalten.
„Wir sehen leider, dass junge Menschen nach dem Konsum solcher Edibles medizinisch behandelt werden müssen. Das darf nicht bagatellisiert werden“, so Haider-Wallner. „Ich appelliere an alle Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern, schauen Sie genau hin, was konsumiert wird, und seien Sie wachsam bei Produkten, die plötzlich im Kinderzimmer auftauchen.“
Der Schutz der Gesundheit habe oberste Priorität, betont die Landeshauptmann-Stellvertreterin. Die Novelle des LMSVG sei ein wichtiger Schritt, um eine rechtliche Lücke zu schließen und den Verkauf sowie die Weitergabe dieser Stoffe zu unterbinden. „Eltern sind die erste und wichtigste Schutzinstanz für ihre Kinder“, unterstreicht Haider-Wallner. „Aufklärung, Aufmerksamkeit und klare Gespräche können entscheidend sein, um junge Menschen vor diesen gefährlichen Substanzen zu bewahren.“
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Bildtext Haider-Wallner: LH-Stv.in Anja Haider-Wallner
Bildquelle: Büro LH-Stv.in Haider-Wallner
Eisenstadt, 05. Jänner 2026
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