Den ORF den Bürgerinnen und Bürgern zurückgeben

LH Hans Peter Doskozil

LH Doskozil: Fünf Forderungen des Landes Burgenland für eine grundlegende Neuordnung der Bestellung der ORF-Führung und die dringend gebotene Entpolitisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein Positionspapier.

 

 

 

I. Die Krise als Chance – Warum jetzt gehandelt werden muss

Wir verfolgen die aktuelle Entwicklung beim ORF mit großer Sorge. Was sich derzeit rund um die Führung des größten Medienunternehmens des Landes abspielt, bietet nach außen ein erschreckendes Sittenbild, das nicht ohne Konsequenzen bleiben darf. Der Rücktritt des ORF-Generaldirektors inmitten schwerwiegender Vorwürfe, die darauffolgenden Machtkämpfe und das offenkundige Versagen der bestehenden Kontrollmechanismen offenbaren ein systemisches Problem, das weit über einzelne Personalfragen hinausgeht.

Diese Vorfälle sind Wasser auf die Mühlen jener, die den ORF insgesamt in Frage stellen – die ihn zerschlagen, privatisieren oder zu einem bloßen Propagandainstrument degradieren wollen. Die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit ist dringend geboten – im Interesse eines demokratiepolitisch unverzichtbaren Leitmediums, das sein eigener Eigentümer ist und trotzdem allen gehört.

Dennoch handelt es sich bei den aktuellen Vorfällen nur um eine Unternehmenskrise – die Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich ist älter und weitreichender. Die gegenwärtige Krise, vor allem aber die politischen Reaktionen darauf, sind jedoch ein klares Signal, dass die vom Burgenland angestoßene und von der Bundesregierung letztlich verstolperte Entpolitisierung und Stärkung des ORF als wichtigstes österreichisches Medium mit Mut und Entschlossenheit fortgeführt werden muss. Es hat keine Wünsche der Politik gegenüber dem ORF zu geben – weder über die Person noch das Geschlecht des Generaldirektors oder der Generaldirektorin. Legitim sind lediglich Wünsche für den ORF. Wünsche für transparente, demokratisch legitimierte Strukturen, die sicherstellen, dass der ORF ein Medium bleibt, das die Österreicherinnen und Österreicher durch die evidente Informationskrise unserer Zeit leitet. 

II. Verfassungsrechtlicher Handlungsauftrag

Das Land Burgenland hat bereits im Juni 2022 mit einem Antrag auf Normenkontrolle gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 2 B-VG beim Verfassungsgerichtshof einen Weg zur dringend nötigen Entpolitisierung aufgezeigt. Die Beschwerde richtete sich gegen zentrale Bestimmungen des ORF-Gesetzes – insbesondere gegen die Zusammensetzung und Bestellung des Stiftungsrates (§ 20 ORF-G) und des Publikumsrates (§ 28 ORF-G).

Die Argumentation des Landes Burgenland war dabei klar und verfassungsrechtlich fundiert: Von den 35 Mitgliedern des Stiftungsrates sind nach funktionaler Betrachtung mindestens 24 als staatsnah oder regierungsnah einzustufen – neun werden direkt von der Bundesregierung bestellt, sechs von den im Nationalrat vertretenen Parteien, neun von den Landesregierungen (wobei das Burgenland mit Christian Kolonovits einen unabhängigen Künstler entsendet hat, der keinem Freundeskreis angehört) und sechs vom Publikumsrat, dessen Mehrheit wiederum vom Bundeskanzler bestellt wird. Die absolute Mehrheit im Stiftungsrat liegt damit in den Händen der Regierung – ein klarer Verstoß gegen das in Art. I BVG-Rundfunk normierte Gebot der Unabhängigkeit der Organe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Beschwerde stützte sich unter anderem auf die wegweisende Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014, die feststellte, dass der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Drittel nicht übersteigen dürfe. Ebenso wurde die Rechtsprechung des EGMR herangezogen, wonach die Regelungen zur Besetzung der Aufsichtsorgane adäquate Garantien gegen politische Einflussnahme vorsehen müssen.

Die Bundesregierung hat diese verfassungsrechtliche Chance nicht genützt und lediglich Minimalkorrekturen vorgenommen. Mit einer Novelle des ORF-Gesetzes wurde die Zahl der von der Regierung bestellten Stiftungsrätinnen und -räte von neun auf sechs reduziert sowie dem Publikumsrat mehr Gewicht im 35-köpfigen Gremium eingeräumt. Diese Anpassungen gehen aber nicht weit genug. Sie ändern nichts am Grundproblem – der strukturellen politischen Durchdringung der ORF-Gremien. Die sogenannten „Freundeskreise“, in denen Stiftungsräte nach parteipolitischer Zugehörigkeit organisiert sind und ihr Stimmverhalten koordinieren, bestehen nach wie vor. Die „Sideletter“ der Regierungen Kurz I und Kurz II, die eine Aufteilung der ORF-Gremien zwischen den Koalitionspartnern vorsahen, sind lediglich die Spitze eines systemischen Eisbergs, der weiterhin fehlgesteuert im Meer der Information treibt.

III. Warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar ist

Die gegenwärtige Krise darf nicht dazu missbraucht werden, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Institution in Frage zu stellen. Im Gegenteil: In einer Welt, in der soziale Medien zunehmend von Algorithmen gesteuert werden, in der politisch gelenkte Kanäle nicht Information bieten, sondern Ideologie verbreiten, und in der die Medienlandschaft immer stärker fragmentiert und polarisiert wird, ist ein unabhängiger, der Allgemeinheit verpflichteter Rundfunk wichtiger denn je.

Der ORF ist eine unverzichtbare mediale Orientierungshilfe für die österreichische Bevölkerung. Mit einer wöchentlichen Reichweite von über 90 Prozent über alle Kanäle hinweg erreicht er mehr Menschen als jedes andere Medium. Er ist Garant für unabhängige Berichterstattung, für die Abbildung regionaler Vielfalt und für den Zusammenhalt in einer zunehmend auseinanderdriftenden Gesellschaft. Darüber hinaus ist der ORF ein unverzichtbarer Motor für die heimische Film- und Kreativwirtschaft.

Das alles darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Antwort auf eine Krise der Führung kann nicht die Zerstörung der Institution sein. Die Antwort muss lauten: Entpolitisierung, Transparenz, demokratische Legitimation. Schluss mit Weiterwursteln – den ORF den Bürgerinnen und Bürgern zurückgeben.

IV. Europäische Vorbilder – Wie andere Länder es besser machen

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass die politische Durchdringung der ORF-Gremien keineswegs alternativlos ist. Zahlreiche europäische Länder haben Modelle entwickelt, die eine deutlich größere Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten:

Großbritannien (BBC)

Die Bestellung des Vorsitzenden des BBC Board erfolgt über ein öffentliches, transparentes Ausschreibungsverfahren, das von einem unabhängigen Commissioner for Public Appointments beaufsichtigt wird. Der bevorzugte Kandidat muss sich vor dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss (Select Committee) in einem öffentlichen Hearing verantworten. Das Parlament hat dadurch eine gewichtige Kontrollfunktion. Weitere fünf nicht-exekutive Board-Mitglieder werden vom Board selbst in einem transparenten Verfahren bestellt. Vier nationale Vertreter werden über öffentliche Ausschreibungen nominiert.

Deutschland (ZDF und ARD-Anstalten)

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 2014 ein wegweisendes Urteil zur Staatsferne gefällt und den Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien auf höchstens ein Drittel begrenzt. Die Intendanten des ZDF und der ARD-Anstalten werden von den jeweiligen Fernseh- bzw. Rundfunkräten in geheimer Wahl gewählt, wobei eine qualifizierte Drei-Fünftel-Mehrheit erforderlich ist. Dieses hohe Quorum erzwingt breite Übereinstimmung und verhindert, dass eine einzelne politische Gruppierung die Wahl dominiert. Die Positionen werden zunehmend öffentlich ausgeschrieben, wie aktuell etwa beim SWR und beim ZDF.

Lehren für Österreich

Die gemeinsame Linie dieser europäischen Modelle ist eindeutig: Öffentliche Ausschreibungen, unabhängige Auswahlverfahren, parlamentarische Kontrolle durch Hearings und qualifizierte Mehrheiten für die Bestellung der Führungsorgane. Österreich hingegen lässt die Regierung die Mehrheit der Stiftungsräte nach eigenem Gutdünken bestellen, die dann in offener Abstimmung und mit einfacher Mehrheit den Generaldirektor wählen. Dieses System ist in Europa mittlerweile ein Anachronismus.

V. Fünf Forderungen für eine neue ORF-Governance

Die derzeitige Krise ist eine neuerliche Chance. Es ist fünf Minuten vor zwölf. Wenn die Bundespolitik jetzt nicht handelt, riskieren wir die Totaldemontage des ORF. Das Burgenland legt daher folgende konkreten Vorschläge vor:

1. Bestellung der Generaldirektion völlig neu regeln

Die Bestellung der künftigen ORF-Führung soll völlig neu geregelt werden. Ein möglicher und konkreter Ansatz: Der VfGH erstellt, unter Beiziehung des grundlegend entpolitisierten Stiftungsrates, für die Position der Generaldirektorin oder des Generaldirektors auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung einen Dreiervorschlag aus den qualifiziertesten Bewerberinnen und Bewerbern. Aus diesem Dreiervorschlag wählt die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident die Generaldirektorin oder den Generaldirektor aus.

Dieses Modell verbindet höchste fachliche Qualität mit demokratischer Legitimation: Die Vorauswahl durch den VfGH und den entpolitisierten Stiftungsrat garantiert Unabhängigkeit und Fachkompetenz. Die Bestellung durch die Bundespräsidentin bzw. den Bundespräsidenten – als direkt gewähltes Staatsoberhaupt – sichert die demokratische Rückbindung an die Bevölkerung. Zuvor sollen die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in einem öffentlichen Hearing vor dem Nationalrat ihre Konzepte für die Zukunft des ORF präsentieren und sich den Fragen der Abgeordneten stellen.

2. Fach-Direktionen durch den Generaldirektor besetzen

Die Direktorinnen und Direktoren der einzelnen Fachbereiche sowie die Landesdirektorinnen und Landesdirektoren sind Fachleute, deren Bestellung vorrangig nach fachlichen Kriterien zu erfolgen hat. Die Generaldirektorin oder der Generaldirektor soll diese Positionen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen und nach öffentlichen Hearings vorschlagen. Der entpolitisierte Stiftungsrat bestätigt die Vorschläge mit qualifizierter Mehrheit. Damit wird sichergestellt, dass die Führungsmannschaft des ORF als kohärentes Team arbeiten kann, zugleich aber die fachliche Eignung durch den Stiftungsrat als Kontrollorgan überprüft wird.

3. Stiftungs- und Publikumsrat entpolitisieren und aufwerten

Gleichzeitig müssen der Stiftungs- und Publikumsrat im Sinne von Checks and Balances aufgewertet, aber strikt entpolitisiert werden. Schluss mit „Freundeskreisen“ und anderen fraktionsähnlichen Gebilden. Der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder ist – entsprechend der Vorgaben des deutschen Bundesverfassungsgerichts und der EGMR-Judikatur – auf höchstens ein Drittel zu begrenzen. Die Abstimmung im Stiftungsrat muss künftig geheim erfolgen, um die freie Entscheidungsfindung der einzelnen Mitglieder gegen äußeren und insbesondere parteipolitischen Druck zu schützen. Darüber hinaus sind strenge, einklagbare Unvereinbarkeitsbestimmungen einzuführen, die nicht nur auf die Person des Mitglieds, sondern auch auf den Bestellvorgang abstellen.

Nur ein tatsächlich unabhängiger Stiftungsrat kann die ihm in diesem Modell zugedachte Schlüsselrolle – Vorauswahl der Generaldirektorin oder des Generaldirektors und Bestätigung der Fach-Direktorinnen und -Direktoren – glaubwürdig und im Sinne der Allgemeinheit ausüben. Die Entpolitisierung des Stiftungsrates ist daher nicht bloß eine Forderung unter vielen, sondern die zentrale Voraussetzung für das gesamte Reformmodell.

4. Qualifizierte Mehrheiten und öffentliche Ausschreibungen

Nach deutschem Vorbild soll für sämtliche Personalentscheidungen des Stiftungsrates eine qualifizierte Drei-Fünftel-Mehrheit erforderlich sein – nicht die derzeit geltende einfache Mehrheit. Dieses erhöhte Quorum zwingt zu breiter Konsensfindung über parteipolitische Grenzen hinweg und verhindert, dass eine Regierungskoalition den ORF im Alleingang kontrolliert. Sämtliche Führungspositionen müssen öffentlich ausgeschrieben werden, verbunden mit transparenten Anforderungsprofilen und einem nachvollziehbaren Auswahlverfahren unter Einbeziehung externer Fachexpertise.

5. Unabhängige Kontrollinstanz einrichten

Die Bestellungen der ORF-Führungsorgane müssen einer unabhängigen gerichtlichen oder behördlichen Kontrolle unterzogen werden können. Derzeit fehlt jede Möglichkeit, die Besetzung der Aufsichtsgremien durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen – ein Umstand, den bereits die Beschwerde des Landes Burgenland beim VfGH als verfassungsrechtlich bedenklich identifiziert hat. Nach dem Vorbild des britischen Commissioner for Public Appointments soll eine unabhängige Kontrollinstanz über die Einhaltung der Bestellverfahren wachen.

VI. Schluss: ORF stärken statt zerschlagen

Auch andere Modelle der Führungsbestellung als das hier vorgeschlagene sind denkbar. Entscheidend ist nicht ein einzelnes Modell, sondern das Ziel: den ORF durch Entpolitisierung zu stärken statt ihn zu zerschlagen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die aktuelle Krise als das zu nutzen, was sie ist – eine letzte Chance, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich auf ein solides, unabhängiges und demokratisch legitimiertes Fundament zu stellen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Gemeingut. Er gehört nicht der Regierung, nicht den Parteien und nicht den „Freundeskreisen“. Er gehört den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Es ist an der Zeit, dass sich das auch in seinen Strukturen widerspiegelt.