Pilotprojekt: Landeszuschuss für psychotherapeutische Kassenleistungen

Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil, Gesundheitsreferent in der Burgenländischen Landesregierung;

Psychotherapeutische Versorgung und Honorare bundesweit divergierend – Landeszuschuss für Kassenleistungen als Ausgleich und Überbrückung – LH Doskozil: „Burgenländer müssen sich auf angemessene Versorgung verlassen dürfen!“

Im Burgenland ist der Startschuss für ein zweijähriges Pilotprojekt zur Unterstützung von Psychotherapeuten gefallen, das auf eine gemeinsame Initiative des Landes und des Burgenländischen Landesverbandes für Psychotherapie (BLP) zurückgeht. Dabei erhalten burgenländische Therapeutinnen und Therapeuten, die psychotherapeutische Kassenleistungen erbringen, bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Zuschuss von zehn Euro pro Stunde. „Die Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungen hat in der Corona-Pandemie zugenommen. Der Zuschuss ist eine Maßnahme zur Sicherung eines Angebotes in angemessener Qualität für alle Betroffenen im Burgenland“, sagt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil

 

„Das Gesundheits- und Sozialwesen hat für die Landesregierung einen zentralen Stellenwert“, begründet Landeshauptmann Hans Peter Doskozil diese Initiative. Als Gesundheitsreferent in der Burgenländischen Landesregierung sei es ihm ein Anliegen, dass sich jeder Mensch im Burgenland auf eine gesicherte Versorgung mit Gesundheitsleistungen verlassen kann, wenn diese benötigt werden. Im Sinne dieser Versorgungssicherheit und einer fairen Entlohnung unterstützt das Land Burgenland gezielt um Ungleichheiten auszugleichen. 

 

Land Burgenland schießt zehn Euro pro Stunde zu

Bei der neuen Landesförderung handelt es sich um einen Kostenzuschuss an niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über den Sachleistungsverein IPR (Institut Psychotherapie im ländlichen Raum Gemeinnützige GmbH) für bestimmte Therapien auf Kassenbasis, also Sachleistungen der Krankenkasse bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung.
Konkret tätigt das Land eine Aufzahlung zu den Sachleistungen der Krankenkassen in der Höhe von zehn Euro pro Stunde. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der erbrachten Sachleistungen der Therapeutinnen bzw. Therapeuten über den IPR in Höhe von mindestens 400 Stunden im Jahr. Für das zweite Halbjahr 2021 ist ein Nachweis von mindestens 200 Stunden erforderlich. 

 

Bundesweit divergierende Honorare und Versorgung

Da sich die Dichte und Zugänglichkeit der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich äußerst heterogen gestaltet, wurde im Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Ende letzten Jahres ein Maßnahmenpaket zur Leistungsharmonisierung im Bereich der Psychotherapie beschlossen. Im Zuge dessen soll das Kontingent im Burgenland bis zum Jahr 2023 von ca. 17.000 Stunden auf 35.000 Stunden verdoppelt werden.

 

Landeszuschuss als Ausgleich und Überbrückung 

Keine Berücksichtigung fand bei dieser Leistungsharmonisierung die unterschiedliche Honorierung in den einzelnen Bundesländern – beispielsweise beträgt das Honorar für eine Psychotherapiestunde im Burgenland 57,00 Euro brutto und in der Steiermark 72,00 Euro brutto. „Der Landeszuschuss soll diese Diskrepanz in den nächsten beiden Jahren reduzieren“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der die Ausgangslage nach Abschluss des Pilotprojektes einer erneuten Evaluierung unterziehen möchte, um weitere Schritte zu planen.

„Wir, der Burgenländische Landesverband für Psychotherapie, sehen dieses Projekt als Wertschätzung der Politik für unsere Arbeit und eine Überbrückungshilfe bei den Verhandlungen mit der ÖGK, bis auch eine Harmonisierung der Honorare in Österreich gegeben ist“, begrüßt die Vorstandsvorsitzende des Burgenländischen Landesverbandes für Psychotherapie, Andrea Reisinger, MSc, diese Unterstützungsmaßnahme. 

 

Pressefoto zum Herunterladen:  Landeshauptmann Hans Peter Doskozil

Bildtext: Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil, Gesundheitsreferent in der Burgenländischen Landesregierung; 
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland


Sandra Prükler BA, 13. September 2021 

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