Neuregelung der Hilfszahlungen bei Katastrophenschäden beschlossen

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz und Umweltschutzlandesrätin Astrid Eisenkopf bei der Präsentation der Neuregelung der Hilfszahlungen des Landes bei Katastrophenschäden

LH Doskozil: „Die neue Katastrophenbeihilfe bedeutet vor allem für Privathaushalte ein stärkeres finanzielles Auffangnetz als bisher."

Bereits seit Jahren fördert das Land Burgenland über die Katastrophenbeihilfe die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung oder Hagel entstehen. Anfang August kündigten Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz und die zuständige Landesrätin Astrid Eisenkopf eine Neuregelung der Hilfszahlungen bei Katastrophenschäden an. Diese wurde heute, Dienstag, beschlossen. „Mit dieser grundlegenden Reform übernimmt das Burgenland eine Vorreiterrolle im Bundesländer-Vergleich. Die neue Katastrophenbeihilfe bedeutet vor allem für Privathaushalte ein stärkeres finanzielles Auffangnetz als bisher“, so Landeshauptmann Doskozil. Künftig werden Schäden bis zu einer Obergrenze von 70.000 Euro – unter Abzug der Versicherungsleistung bzw. eines „Versicherungsselbstbehaltes“ in der Höhe von 10.000 Euro – zur Gänze vom Land abgedeckt. Die heute beschlossene Verordnung gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2019. Das heißt: Auch alle im bisherigen Jahresverlauf bereits gemeldeten Unwetterschäden werden neu kalkuliert.

Zu den Neuerungen zählen folgende wesentliche Punkte:

- Die Richtsätze zur Bewertung von Katastrophenschäden, die seit 2009 unverändert sind, wurden für Unternehmen und Privathaushalte um 20 Prozent erhöht. Dies entspricht in etwa der Erhöhung des Baukostenindex seit 2010 (17 Prozent).

- Bei Privathaushalten wurde die maximale Entschädigungshöhe von derzeit 30.000 auf 70.000 Euro – abzüglich einer angenommenen Versicherungsleistung von 10.000 Euro - angehoben.

- Liegt eine Versicherung vor, wird diese von der Schadenssumme abgerechnet.
Beispiel: Schaden 70.000 Euro, Versicherung zahlt 12.000 Euro: 58.000 Euro werden von der Katastrophenbeihilfe des Landes gedeckt (70.000 Euro Höchstbeitragsgrenze minus 12.000 Euro Versicherungsleistung)

- Liegt keine Versicherung vor, wird ein „Versicherungsselbstbehalt“ in der Höhe von 10.000 Euro berechnet. Dies soll die Eigenverantwortung in Form von Versicherungsvorsorge erhöhen.

- Bauten in den „roten Zonen“, die nicht versicherbar sind, aber über eine Baubewilligung verfügen, werden gesondert betrachtet und je nach Sachverhalt bis zu 100 Prozent entschädigt. Für die Zukunft soll aber sichergestellt sein, dass in diesen Gebieten nicht mehr gebaut werden kann.
  
-  Für Einzelfälle mit einem Schadensausmaß über 70.000 Euro wird es eine individuelle Bewertung geben und soll über einen eigenen Härtefonds eine Entschädigung bis zur Gänze erfolgen. 

- Entschädigungszahlungen werden vom Land – wie bisher – auch in Zukunft nur einmal für ein gleichgeartetes Schadensereignis geleistet.

Von Landesseite wird künftig jährlich allein für Privathaushalte das Zwei- bis Dreifache der bisherigen Entschädigungssummen ausbezahlt – also zwischen 400.000 und 500.000 Euro. Die Kofinanzierung von 60:40 zwischen Bund und Land ist gesetzlich geregelt.

Für weitere Informationen zur Katastrophenbeihilfe klicken Sie auf folgenden Link: www.burgenland.at/katastrophenbeihilfe

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Bildtext: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz und Umweltschutzlandesrätin Astrid Eisenkopf bei der Präsentation der Neuregelung der Hilfszahlungen des Landes bei Katastrophenschäden

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Kathrin Miehl, 3. September 2019

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