Neues Feuerwehrgesetz: Begutachtung abgeschlossen

Jurist Thomas Schindler vom Landesfeuerwehrverband, Landeshauptmann-Stellvertreter und Feuerwehrreferent Johann Tschürtz, Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl und Erich Hahnenkamp, der Leiter des Hauptreferats Sicherheit der Landesregierung.

Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz präsentierte den aktuellen Stand zum neuen Feuerwehrgesetz, das im Oktober beschlossen werden soll.

Als „modernstes Feuerwehrgesetz Österreichs, in dem demokratische Strukturen verankert werden und das sich andere Bundesländer zum Vorbild nehmen werden“, bezeichnete Landeshauptmann-Stellvertreter und Feuerwehrreferent Johann Tschürtz bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl sowie mit dem Juristen Thomas Schindler vom Landesfeuerwehrverband und Erich Hahnenkamp, dem Leiter des Hauptreferats Sicherheit der Landesregierung, das neue Feuerwehrgesetz, das nun nach abgeschlossener Begutachtung zur Beschlussfassung zugelassen ist. Das Gesetz wurde in den vergangenen zwei Jahren in intensiven Beratungen gemeinsam mit Vertretern der Feuerwehren ausgearbeitet und soll im Oktober im Landtag beschlossen werden.

Das neue Feuerwehrgesetz beinhaltet laut Tschürtz vor allem eine demokratische Einbindung aller Feuerwehrmänner, die künftig auf jeder Ebene mitbestimmen können. Somit erhält jede Ortsfeuerwehr durch den jeweiligen Kommandanten auch eine Stimme bei der Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten. Ziel sind die Aufwertung der Ortsfeuerwehren sowie die Stärkung und Entlastung der örtlichen Kommandanten.

Erstmals erfolgt eine klare Trennung von Selbstverwaltung und Behörde mit der neuen Funktion des Landesfeuerwehrdirektors, der auf Vorschlag der Wehren eingesetzt wird und die behördlichen Aufgaben übernimmt. Demnächst wird der Posten ausgeschrieben und soll mit 1.1.2020 besetzt werden.
Weiters ist in dem Gesetzesentwurf eine transparente Darstellung der Finanzgebarung auf allen Ebenen verankert. Der Ortsfeuerwehrkommandant darf nur mehr über Ausgaben bis zu 5.000 Euro allein entscheiden, das Ortsfeuerwehrkommando über Ausgaben von bis zu 10.000 Euro. Für Entscheidungen über Ausgaben über 10.000 Euro muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Auch der Prüfungsausschuss einer Gemeinde kann künftig Einsicht in die Gebarung der Ortsfeuerwehr nehmen, was laut dem derzeitigen Gesetz nur durch die Landesregierung möglich ist.

Die Altersbeschränkung für den Aktivstand soll von 65 Jahren auf 70 Jahre – bei entsprechender gesundheitlicher Eignung – erweitert und die örtlichen Feuerwehrhäuser zu Drehscheiben für Zivil- und Katastrophenschutz ausgebaut werden. Im Anlassfall sollen die Feuerwehrhäuser in den Gemeinden die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung sein.

„Im Ausarbeitungsprozess in den vergangenen Monaten waren die Vertreter der Feuerwehren, der Politik und Beamtenschaft in die Expertenrunden eingebunden. Das neue Gesetz ist Ergebnis dieser konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit“, betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Tschürtz.

„Das ist keine Novellierung des bestehenden Gesetzes von 1994, sondern ein grundlegend neues Gesetz, das viele Innovationen enthält – von der Demokratisierung über die Finanzgebarung bis hin zur Datenschutzgrundverordnung, die im derzeitigen Feuerwehrgesetz gar nicht enthalten ist“, erläutert Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl: „Der Beschluss des Gesetzes demnächst wird der Auftakt für weiterführende Arbeiten im Landesfeuerwehrverband sein, wie eine neue Dienstordnung.“

Maßgeblich an der Ausarbeitung beteiligt waren seitens des Landesfeuerwehrverbandes der Jurist Thomas Schindler und Erich Hahnenkamp, der Leiter des Hauptreferat Sicherheit des Landes. „Es war uns ein Anliegen, ein Gesetz von der Feuerwehr für die Feuerwehr zu erarbeiten, in dem die Vorgaben der Bundesverfassung so genau wie möglich eingehalten werden. Bezüglich der Datenschutzgrundverordnung haben wir eine komplett neue Grundlage geschaffen, mit der wir sicherlich Vorreiter in Österreich sind“, freute sich Schindler. Hahnenkamp zeigte sich überzeugt: „Es gab viele Diskussionen, doch nur so konnte es gelingen, ein Gesetz zu erarbeiten, von dem auch die Feuerwehrleute selbst überzeugt sind.“

Das neue Feuerwehrgesetz soll im Oktober im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die erste Wahl der Ortsfeuerwehrkommandanten soll 2021 stattfinden, 2022 soll zum ersten Mal der Landesfeuerwehrkommandant beim Landesfeuerwehrtag gewählt werden.

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Bildtext Feuerwehrgesetz: Jurist Thomas Schindler vom Landesfeuerwehrverband, Landeshauptmann-Stellvertreter und Feuerwehrreferent Johann Tschürtz, Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl und Erich Hahnenkamp, der Leiter des Hauptreferats Sicherheit der Landesregierung.

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Nina-Maria Sorger, 13. August 2019

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