MKS: Kleine Grenzübergänge ab 21. Mai, 0.00 Uhr, wieder befahrbar

Seuchenteppich Klingenbach

Veterinärbehördliche Grenzkontrollen und Einfuhrverbot für empfängliche Tiere und deren Produkte aus der ungarischen Sperrzone noch bis 30. Mai aufrecht

Die nach den Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei ergriffenen Schutzmaßnahmen haben bis dato ein Übergreifen des Paarhufer-Virus auf Österreich erfolgreich verhindert. Daher endet mit 20. Mai, 24.00 Uhr, die weitere Sperrzone (Beobachtungszone) im Nord- und Mittelburgenland. Die 21 gesperrten kleinen Grenzübergänge nach Ungarn sind ab 21. Mai, 0.00 Uhr, wieder befahrbar. Da in Ungarn noch bis 30. Mai eine Sperrzone eingerichtet ist, bleiben sowohl das Einfuhrverbot für empfängliche Tiere und deren Produkte aus dieser Sperrzone als auch die veterinärbehördlichen Grenzkontrollen ebenfalls bis 30. Mai aufrecht. Um auch in Zukunft einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche oder anderer Tiersuchen in heimische Tierhaltungsbetriebe vorzubeugen, werden Betriebe weiterhin verstärkt zu Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. 

„Mit der Unterstützung vieler Menschen haben wir es geschafft, ein Übergreifen der gefährlichen Tierseuche ins Burgenland zu verhindern. Wir konnten damit den Tod tausender Tiere in unserem Land verhindern und großen Schaden von der Landwirtschaft abwenden“, freut sich Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner. 

Für die kommenden Wochen sei „weiterhin Vorsicht angesagt“, betont sie: „Ich ersuche alle Reisenden dringend, das Einfuhrverbot für Fleisch und bestimmte Lebensmittel auch weiterhin zu beachten. Es ist wichtig, auch die Hygienemaßnahmen in unseren Betrieben aufrecht zu halten, um eine Übertragung auch in den nächsten Wochen auszuschließen.“

Ab. 21. Mai, 0.00 Uhr, werden folgende Grenzübergänge wieder passierbar sein:

  • Andau - Jánossomorja
  • Andau - Kapuvar (Zugang zur Brücke von Andau)
  • Baumgarten – Sopron
  • Deutsch Jahrndorf – Rajka
  • Deutschkreutz - Harka
  • Deutschkreutz – Nagycenk
  • Halbturn - Várbalog
  • Halbturn - Várbalog (Albertkazmerpuszta)
  • Klostermarienberg - Olmod
  • Loipersbach - Ágfalva
  • Lutzmannsburg - Zsira
  • Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira
  • Lutzmannsburg (Therme) - Zsira
  • Neckenmarkt - Harka
  • Nickelsdorf - Rajka
  • Nikitsch – Sopronkövesd
  • Nikitsch - Zsira
  • Ritzing (Helenenschacht) - Sopron (Brennbergbánya)
  • Schattendorf - Ágfalva
  • Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep)
  • Wallern - Kapuvár (Zugang zur Brücke von Wallern)

Die Seuchenteppiche an den zwischenzeitlich offenen Grenzübergängen Kittsee – Jarovce, Nickelsdorf – Hegyeshalom, Pamhagen – Fertöd, Klingenbach – Sopron, St. Margarethen – Sopronköhida, Deutschkreutz – Kopháza und Rattersdorf – Köszegwerden werden abgebaut. 

MKS-Überwachungsprogramm läuft bis 20. Mai

Um bis zum Ende der weiteren Sperrzone in den Bezirken Neusiedl, Eisenstadt-Umgebung inklusive Eisenstadt und Rust, Mattersburg und Oberpullendorf eine möglichst umfassende Überwachung zu gewährleisten und eventuelle Infektionen schnell zu finden, wird das Überwachungsprogramm in den Tierhaltungen dieser Zone noch bis 20. Mai fortgesetzt und endet danach planmäßig. 

Aufhebung der Überwachungszone mit 16. Mai 

Bereits mit 16. Mai, 24.00 Uhr, wurde laut EU-Durchführungsbeschluss die Überwachungszone, die die vier Gemeinden Deutsch Jahrndorf, Nickelsdorf, Halbturn und Mönchhof umfasst, aufgehoben. Daher kommen die in der MKS-Bekämpfungsverordnung speziell für Überwachungszonen geregelten Schutzmaßnahmen nicht mehr zur Anwendung, darunter auch das Jagdverbot.

Allerdings gelten in den vier Gemeinden noch bis 20. Mai, 24.00 Uhr, die allgemeinen Schutzmaßnahmen für die weitere Sperrzone.

Verstärkter Fokus auf Biosicherheit

Um Klauentiere in burgenländischen und österreichischen Tierhaltungen auch in Zukunft vor der Maul- und Klauenseuche, aber auch vor anderen Tierseuchen zu schützen, haben Betriebe mit Klauentierhaltung auch weiterhin hohe Biosicherheitsstandards einzuhalten. Unternehmerinnen und Unternehmer mit Klauentierhaltung haben künftig eine Risikoeinschätzung im Hinblick auf die Verbreitung Tierseuchen vorzunehmen und diese zu dokumentieren. 

Auch Transportunternehmerinnen und Transportunternehmer sowie andere Wirtschaftstreibende im Umfeld von Tierhaltungen haben Risikoabschätzungen zu machen, höchste Hygienestandards einzuhalten und Transportmittel und Container entsprechend zu reinigen und zu desinfizieren. So soll eine potentielle Verschleppung der Tierseuche durch betriebsfremde Personen vermieden werden. 

Veranstalter und Veranstalterinnen von Messen, Märkten, Tierschauen oder anderen Veranstaltungen, wo mehrere empfängliche Tiere versammelt werden, haben im Rahmen von Biosicherheitskonzepten, die der Behörde vorzulegen sind, geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche zu treffen. Unter anderem sind geeignete Desinfektionsmittel für Fahrzeuge und Transportcontainer, aber auch zur Hand- und Schuhdesinfektion für Teilnehmende sowie Besucherinnen und Besucher an den Ein- und Ausgängen bereitzustellen und die Örtlichkeiten nach den Veranstaltungen entsprechend zu säubern und zu desinfizieren.

Allgemeine Informationen zur Maul- und Klauenseuche

Aktuelle Informationen zur Maul- und Klauenseuche gibt es auf den Internetseiten des Landes Burgenland sowie des Gesundheitsministeriums: 
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/mks.html

Eisenstadt, 19. Mai 2025

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