Mag. Mathias Burger für ein weiteres Jahr zum Regierungskommissär in der Neuen Eisenstädter bestellt

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Weiterhin bestehender struktureller Handlungs- und Verbesserungsbedarf

Die Burgenländische Landesregierung hat mit heutigem Bescheid als Aufsichtsbehörde nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) Mag. Mathias Burger für ein weiteres Jahr zum Regierungskommissär in der Neuen Eisenstädter bestellt. Die Wiederbestellung wurde mit 14.10.2027 befristet. Mag. Burger wurde als Regierungskommissär zur Überwachung der Neuen Eisenstädter aufgrund des Sonderprüfungsberichts des Sachverständigen Mag. Johannes Zink eingesetzt, um Verstöße gegen das WGG sowie das Vermögensbindungsprinzip vor allem im Hinblick auf Darlehensfinanzierungen und Objektverkäufe hintanzuhalten. 

Auch der Untersuchungsausschuss des Burgenländischen Landtages hat in der Causa ‚Neue Eisenstädter‘ festgestellt, dass der Aufsichtsbehörde keine andere, weniger einschneidende Maßnahme zur Verfügung stand, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des WGG sicherzustellen.

Die nunmehr einjährige Tätigkeit des Regierungskommissärs hat gezeigt und bestätigt, dass seine Funktion unumgänglich ist, weil Abläufe in der Gebarung in der Neuen Eisenstädter angepasst bzw. strukturelle Mängel behoben werden müssen. Interne Kontrollmechanismen der Neuen Eisenstädter reichen nach wie vor nicht aus, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eigenständig und verlässlich zu gewährleisten. Zudem laufen noch Prüfungsmaßnahmen des Regierungskommissärs, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierungsstruktur bei den Objekten der Neuen Eisenstädter, die in der Einjahresperiode noch nicht abgeschlossen werden konnten.

Für die Burgenländische Landesregierung als Aufsichtsbehörde war daher eine Wiederbestellung alternativlos, weil weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Einhaltung der Vorschriften des WGG gegeben ist. 

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland

Eisenstadt, 14. Oktober 2026

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