Die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität" hat diese Woche den ersten Durchgang der Luftmessungen an mehreren Standorten im Bezirk Oberwart durchgeführt. Erste Auswertungen ergaben an allen neun Messpunkten, wo die Umweltorganisation Greenpeace zuvor Gesteinsproben entnommen hatte, dass kein akutes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung besteht. „Die ersten Messungen zeigen, dass die Faserkonzentrationen in der Luft in der üblichen Schwankungsbreite liegen. Es sind allerdings noch Messungen ausständig, da ja in der trockenen Jahreszeit völlig andere Verhältnisse vorliegen. Erst nach Vorhandensein aller Ergebnisse ist eine Gesamtinterpretation zulässig. Die punktuellen Messungen zeigen, dass Asbestkonzentrationen in einem Bereich liegen, wie dies in einem Gebiet, das geologisch so geprägt ist wie die Rechnitzer Einheit, zu erwarten war", betont der Leiter der Taskforce, Umweltmediziner Hans-Peter Hutter von der Med Uni Wien. Da die Freisetzung von Asbestfasern stark von den Witterungsbedingungen abhängt, ist eine einmalige Messung zu wenig. Für die medizinische Bewertung ist die kumulierte Belastung bzw. der Durchschnitt der Belastung, zumindest über ein Jahr entscheident. Um auf der sicheren Seite zu liegen und repräsentative Ergebnisse zu gewährleisten, werden die Luftmessungen daher über einen längeren Zeitraum und insbesondere auch bei wechselnden Witterungsbedingungen durchgeführt. Weiters muss zur Einordnung der Messergebnisse ebenfalls die bestehende, natürlich vorkommende Hintergrundbelastung berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck werden Vergleichsmessungen über einen längeren Zeitraum vorgenommen. Außerdem wird die Messstrategie durch verschiedene Modellierungen unterstützt, die eine Untersuchung nach wissenschaftlichen Kriterien garantieren. Über die bereits definierten Messpunkte hinaus werden weitere Standorte beprobt. An welchen Standorten eine Messung tatsächlich zweckmäßig ist, entscheidet die Taskforce.
Eine etwaige Gefährdung ergibt sich laut dem stellvertretenden Leiter der Taskforce, Hanns Moshammer, erst durch Freisetzung von Asbestfasern in die Luft: „Die ersten Auswertungen weisen - unter Berücksichtigung der für natürliche Asbest-Vorkommen üblichen Hintergrundbelastung - keine Auffälligkeiten im Hinblick auf eine Gesundheitsgefährdung auf. Alle Messwerte liegen unter den für die Taskforce relevanten Richtwerten. Wichtig ist nochmals zu betonen, dass es ausschließlich um die Frage geht, ob Asbestfasern freigesetzt werden und diese über die Luft auf die Bevölkerung wirken können. Das reine Vorliegen von asbesthaltigen Materialien stellt grundsätzlich noch keine Gefährdung dar."
Neben den ersten neun Standorten sollen zahlreiche weitere Messpunkte beprobt werden: „Die Gemeinden können Standorte auf öffentlichem Gut bei der Taskforce einmelden. Wo eine Messung sinnvoll und vor allem auch aussagekräftig ist, entscheiden die Experten der Taskforce", stellt der stellvertretende Landesamtsdirektor Andreas Temmel, Vertreter der Landesverwaltung in der Taskforce, klar. Das Land Burgenland und die Taskforce können ausschließlich auf öffentlichem Gut Luftmessungen veranlassen, wenn ein entsprechender Anlass bzw. entsprechende Zweckmäßigkeit gegeben ist. Daher werden alle gemeldeten Standorte vorab von der Taskforce dahingehend überprüft, ob eine Luftmessung dort zweckmäßig ist. Danach entscheidet die Taskforce darüber, ob eine Messung am gemeldeten Standort durchgeführt wird.
Zur Methodik der Luftmessungen
Bei den Luftmessungen wird mit jeweils drei Standgeräten an den definierten Standorten eine Untersuchung der Außenluft auf deren Asbestgehalt durchgeführt. Weiters wird an ausgewählten frequentierten Standorten mittels Personalsample eine Luftmessung durchgeführt. Die Luftmessung erfolgt gem. ISO 14966 bzw. VDI 3492 mittels Standgeräts über acht Stunden. Um unterschiedliche klimatische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc.) abzudecken, sind mehrere Messdurchgänge geplant.
Die Messung erfolgt, indem ein der menschlichen Atmung nachempfundener Volumenstrom der Luft mittels Pumpe über einen Goldfilter gezogen wird. Die hierdurch gesammelten Fasern werden mittels Rasterelektronenmikroskop identifiziert, vermessen und ausgezählt. Die hochgerechnete Zahl an Fasern verschnitten mit dem angesaugten Luftvolumen ergibt rechnerisch die Faserzahl pro angesaugtem Luftvolumen.
Die Nutzungssimulation orientiert sich an der Örtlichkeit. Im Bereich einer Schüttfläche in einem Gewerbegebiet wurde zum Beispiel der Messbereich durch einen herumfahrenden LKW genutzt, um das Faserfreisetzungspotential zu erheben. Mit den Luftmessungen werden zur Sicherung der Ergebnisse punktuell auch Ausbreitungssimulationen erstellt. Erstaussagen über die Messergebnisse können zwar innerhalb eines Monats getroffen werden, aber erst nach messtechnischer Abbildung eines Jahresverlaufs können die Messungen vollständig beendet sein.
Asbestanteil im Gestein nicht ausschlaggebend
Die Luftmessungen sind erforderlich, um die Frage zu klären, ob langfristig für die Bevölkerung ein mögliches Gesundheitsrisiko besteht. Denn der bloße Nachweis von gebundenen Asbestgehalten in mineralischen Rohstoffen durch Gesteinsproben ist nicht gleichzusetzen mit einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung – entscheidend ist, ob lungengängige Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden können.
Der Nachweis einzelner Asbestfasern in einer punktuellen Probe bedeutet nicht automatisch, dass ein Gestein einen bestimmten Masseprozentanteil an Asbest enthält. Ein wissenschaftlich belastbarer Nachweis erfordert standardisierte Probenahmeverfahren, definierte Aufbereitungs- und Analyseverfahren sowie eine quantitative Bewertung auf Basis reproduzierbarer Methodik.
Eine normgerechte mineralogische Gesteinsuntersuchung erfolgt nach klar definierten wissenschaftlichen Kriterien. Entscheidend ist die repräsentative Probenahme unter Berücksichtigung der geologischen Schichtung, der mineralogischen Zusammensetzung sowie der räumlichen Variabilität eines Gesteinskörpers. „Einzelne Minerale können keine Aussage über die Gesamtheit des Rohstoffes treffen lassen. Erst normgemäße Analysen der Probengesamtheit entsprechen wissenschaftlichen Kriterien, um belastbare Aussagen über den Gesamtmassenanteil eines Stoffes im Gestein zu treffen", erklärt der gerichtlich zertifizierte Asbest-Sachverständige Michael Kochberger.
Die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“
Die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität" wurde eingesetzt, um die weiteren Schritte fachlich und wissenschaftlich zu begleiten. Ziel ist es, Maßnahmen abzuleiten, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu sind Messungen – neben Ausbreitungsrechnungen – als entscheidendes Kriterium für die gesundheitliche Bewertung systematisch durchzuführen, über einen längeren Zeitraum vergleichbar zu erfassen und fachlich, medizinisch einzuordnen. Messungen über einen längeren Zeitraum sind jedenfalls notwendig, um Grundlagen für eine fachärztliche Beurteilung zu schaffen.
Zu betonen ist, das die Taskforce in erster Linie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung verpflichtet ist und so auch alle zu treffenden Maßnahmen auf dieses Schutzziel ausgerichtet sind, was selbstverständlich auch die Arbeitnehmer:innen in den entsprechenden Betrieben mit einschließt.
Sie besteht aus Experten aus Umweltmedizin, Forschung, Verwaltung und Recht.
Die Mitglieder der Taskforce:
- Leitung: Assoz. Prof. PD DI Dr.med Hans-Peter Hutter, Med Uni Wien
- Stellvertretende Leitung: Doz. Dr. Hanns Moshammer
- Mag. Andreas Temmel, Landesamtsdirektor-Stellvertreter
- DI Michael Kochberger, gerichtlich zertifizierter Asbest-Sachverständiger
- Univ.-Prof. Dr. Ulrich Elling, Molekularbiologe und Vorsitzender des Expertenbeirats für Forschung des Landes
- Univ. Prof. DI Dr. Frank Melcher von der Montanuniversität Leoben
- Landesumweltanwalt DI Dr. Michael Graf
- Dr. Markus Schreier, Amtsarzt und Vertreter der burgenländischen Landessanitätsdirektion
- Amtssachverständige DI Dr. Andrea Schröck
Der Austausch mit den zuständigen Ministerien erfolgt regelmäßig.
Für Fragen und Informationen steht der Bevölkerung die Hotline 057 600 1027 von Montag bis Donnerstag, von 7.30 bis 16 Uhr, und freitags, von 7.30 bis 13 Uhr, sowie die E-Mail-Adresse taskforceluft(at)bgld.gv.at zur Verfügung.
Eisenstadt, 5. Februar 2026
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