LR Illedits: „Neues Betreutes Wohnen“ im Bezirk Mattersburg

Landesrat Illdedits stellt das neue betreute Wohnen im Bezirk Mattersburg mit den Kooperationspartnern des LAndes vor.

Der burgenländische "Zukunftsplan Pflege" schafft eine moderne Wohnalternative für Menschen mit Pflegebedarf. Das Konzept sieht die Betreuung von Wohneinheiten, ausgehend von einem Pflege-Stützpunkt, vor. Soziallandesrat Christian Illedits hat gemeinsam mit der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft und dem Arbeitersamariterbund Burgenland das Pflege- und Betreuungskonzept „Neues Betreutes Wohnen“ bei einer Informationsveranstaltung in Rohrbach vorgestellt. Das Pilotprojekt mit dieser neuen Wohn- und Betreuungsform für die ältere Generation im Burgenland wird es ab 2021 in den Gemeinden Draßburg, Rohrbach, Schattendorf und Sieggraben geben.

„Neues Betreutes Wohnen“ ist eine Wohnform, die die Lücke im Leistungsangebot zwischen „Betreutem Wohnen Plus“ und der stationären Pflegeheimunterbringung schließen soll. „Ziel ist es, älteren Menschen, die auf eine tägliche und regelmäßige Betreuung und Pflege angewiesen sind, jedoch ein Umzug in ein Altenwohn- und Pflegeheim noch nicht erforderlich ist, eine passende Wohn- und Betreuungsform zur Verfügung zu stellen“, erklärte Soziallandesrat Christian Illedits. Sowohl beim „Betreuten Wohnen Plus“ als auch beim „Neuen Betreuten Wohnen“ werden für ältere Menschen eine altersgerechte Wohnsituation (barrierefreie Wohnung) und konkrete Betreuungsleistungen miteinander kombiniert angeboten. Mit der Errichtung der neuen Wohnhäuser werde im Mai 2020 begonnen, erklärte Alfred Koller, Geschäftsführer der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft. Mitte 2021 sollen die Häuser fertiggestellt werden und an die neuen Mieter übergeben werden. Der Unterschied – das „Plus“ gegenüber den betreubaren und betreuten Wohnformen - ist ein Grundleistungspaket – ein sogenanntes Grundservice. Dieses umfasst eine qualifizierte Betreuungskraft als Ansprechperson für Mieter und für organisatorische Belange (bsp. Besorgung von Medikamenten, Einkäufen etc.), eine rund um die Uhr besetzte Notrufanlage und ein Gemeinschaftsraum und die Organisation von Veranstaltungen sowie von Angeboten zur körperlichen und geistigen Aktivierung. Diese zusätzlichen Leistungen des „Betreuten Wohnen Plus“ werden im Ausmaß von vier Stunden im Monat erbracht.

Die Grundkonzeption des „Neuen Betreuten Wohnen“ beruht auf der Versorgung von mehreren Standorten mit je einer betreuten Wohnanlage mit zehn bis zwölf Bewohner. Die Wohneinheiten müssen im Umkreis von 15 Kilometer zu einem Altenwohn- und Pflegeheim bzw. zu einem Stützpunkt der mobilen Hauskrankenpflege gelegen sein. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben wurde das Pilotprojekt darauf ausgerichtet, dass aufgrund der örtlichen Nähe zum Pflegekompetenzzentrum des Arbeitersamariterbund Burgenland in Draßburg als Versorgungsstützpunkt, die Gemeinden Rohrbach, Schattendorf und Sieggraben als Standorte gewählt wurden. Die geplanten zehn Wohnungen in Rohrbach sollen eine Größe von 50 bis 60 m² haben.

Zielgruppe sind Personen, die bereits einen Betreuungsbedarf von der Pflegestufe 1 bis zur Pflegestufe 3 haben. Diese Personen müssen zudem das Regelpensionsalter erreicht haben und über eine österreichische oder gleichgestellte Staatsbürgerschaft verfügen sowie in den letzten vier Jahren zumindest drei Jahre ihren Hauptwohnsitz im Burgenland gehabt haben. Es können auch Paare (Ehepaare, eingetragene Partner oder Lebensgefährten) in diese Wohneinheiten einziehen, wenn einer der beiden noch keine Pflegegeldeinstufung hat. Sie sind in einem Doppelzimmer unterzubringen und die erbrachten Leistungen werden auch für sie vom Land gefördert. Die Leistungen des „Neuen Betreuten Wohnen“ umfassen - im Gegensatz zum „Betreuten Wohnen Plus“ - mit vier Stunden im Monat insgesamt und je nach Bedarf bis zu 25 Stunden im Monat an Pflege und Betreuungsdiensten für die Bewohner dieser Wohneinheiten.

Vorteile des „Neuen Betreuten Wohnen “ sind die ständige Betreuung der Klienten wochentags von 8:00-18:00 Uhr und für Notfälle und Zeiten, in welchen keine Pflege- oder Betreuungsperson vor Ort ist, eine Rufbereitschaft. Der individuelle Pflegebedarf der Klienten ergibt den tatsächlichen Pflegeplan. Sollte mehr an Pflege und Betreuung notwendig sein, können Klienten auf Hauskrankenpflegeleistungen zurückgreifen.

Kosten für Bewohner sind die normalen Miet- und Betriebskosten, für die Betreuungsleistungen ist ein Selbstbehalt zu zahlen. Dieser Selbstbehalt errechnet sich aus einem Teil des Pflegegeldes (70%) und aus einem gestaffelten Einkommensteil. Das Land Burgenland fördert diese neuen Wohnform für die ältere Generation mit dem Differenzbetrag der sich aus den Gesamtkosten der Betreuungs- und Pflegeleistungen abzüglich des von den Klienten geleisteten Selbstbehalt ergibt. Transparenz für die Klienten und deren Angehörige ist durch eine exakte Aufstellung der erbrachten Leistungen in der monatlichen Rechnung gegeben.

Die Gemeinden Draßburg, Rohrbach, Schattendorf und Sieggraben haben sich bei der Projektumsetzung durch die Schaffung der notwendigen Voraussetzung eingebracht. Dies waren die Grundstücke bzw. bestehende Objekte, die für eine Adaptierung geeignet sind, für den Bauträger, um die entsprechende Infrastruktur zu schaffen und die Bereitschaft etwaige raumordnungs- bzw. baurechtlichen Notwendigkeiten zügig abzuwickeln. Bei der Informationsveranstaltung in Rohrbach (organisiert von Soziallandesrat Illedits, Oberwarter Siedlungsgenossenschaft und Arbeitersamariterbund) waren gut 80 Personen, was gezeigt hat, dass das Interesse der älteren Generation an dieser neuen Wohnform sehr groß ist.

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Bildtext Neues Betreutes Wohnen_20122019.jpg: Am Foto (v.l.n.r.): Bürgermeister Günter Schmidt (Rohrbach), GF Mag. Andreas Balog (Arbeitersamariterbund Burgenland), Bürgermeister Andreas Gradwohl (Sieggraben), BR a.D. Johann Grillenberger (Arbeitersamariterbund Burgenland), Soziallandesrat Christian Illedits, Christine Ecker (Arbeitersamariterbund Burgenland), KR Dr. Alfred Kollar (GF Oberwarter Siedlungsgenossenschaft) und Bürgermeister Johann Lotter (Schattendorf)  
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Mag. Christian Frasz, 20. Dezember 2019

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