Land geht in die Offensive: Jagdwesen im Burgenland wird auf neue Beine gestellt

Landesrat Dr. Leonhard Schneemann informierte über Neuerungen im Burgenländischen Jagdgesetz
Landesrat Dr. Leonhard Schneemann informierte über Neuerungen im Burgenländischen Jagdgesetz
Landesrat Dr. Leonhard Schneemann mit Dr. Herbert Weltler, Jäger
Landesrat Dr. Leonhard Schneemann mit Dr. Herbert Weltler, Jäger

LR Schneemann: „Unser Ziel ist es, die Hege und Pflege der Wildpopulation leistbarer, transparenter und moderner zu gestalten“

Eisenstadt, 16. November 2020 – Nach zuletzt heftigem Widerstand des Burgenländischen Landesjagdverbandes gegen die geplanten Gesetzesänderungen im neuen Jagdgesetz – unter anderem werden die Aufgaben der Bezirksjägermeister durch Behördenorgane übernommen – geht nun das Land in die Offensive. „Vor wenigen Wochen führten Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und ich Gespräche mit dem Landesjagdverband zur geplanten Novellierung des Burgenländischen Jagdgesetzes. Beim Verlassen des Verhandlungstisches hatte ich das Gefühl, dass wir einen Kompromiss erzielen konnten, mit dem sowohl das Land als auch der Landesjagdverband gut leben konnten. So war auch die Resonanz aus dem Gespräch. Umso unverständlicher war dann für mich, dass der Landesjagdverband, an der Spitze Landesjägermeister Roman Leitner, hinter unserem Rücken versuchte, die Jägerschaft mit einer Unterschriftenaktion und einem Brief gegen die bereits vereinbarte Vorgangsweise zu mobilisieren“, erklärt Landesrat Leonhard Schneemann. Um für die burgenländische Jägerschaft nun trotzdem bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, übernimmt das Land Burgenland mit einem überarbeiteten Novellierungsvorschlag des Jagdgesetzes Verantwortung. 

Bewegungsjagden in Jagdgattern werden verboten

Bisher konnte in Jagdgattern in der Zeit von 1. Oktober bis 31. Jänner – maximal fünfmal innerhalb dieser Zeit - auf bewegtes Wild - wie etwa Treib-, Drück-, oder Riegeljagden - gejagt werden. „Nach Gesprächen mit Landeshauptmann Doskozil werden im Burgenland solche Jagdpraktiken in Zukunft verboten sein. Nur im Einzelfall kann innerhalb dieses Zeitfensters - nach gründlicher Überprüfung der Behörde auf Waidgerechtigkeit und Tierschutzkonformität hin - eine Bewilligung einer solchen Bewegungsjagd erteilt werden. Die Einhaltung wird strengstens kontrolliert und bei Vergehen mit voller Härte bestraft“, so Landesrat Leonhard Schneemann.

Zwangsmitgliedschaft beim Landesjagdverband wird aufgehoben

Zudem werden die behördlichen Aufgaben, die in der Vergangenheit der Landesjagdverband übernommen hat, künftig zur Gänze vom Land durchgeführt. Damit wird der bisherige Interessenskonflikt beim Verband – nämlich zwischen der Vertretung der Jägerschaft und der Wahrnehmung behördlicher Tätigkeiten – aufgelöst. Entgegen bisher kolportierter Mitteilungen wird es auch weiterhin Bezirksjägermeister im Burgenland geben. „Die Bezirksjägermeister bleiben! Sie werden von den Bezirksverwaltungsbehörden eingesetzt und übernehmen alle hoheitlichen Aufgaben. Des Weiteren wird es einen Landesjägermeister als Behördenorgan auf Landesebene geben,“ stellt Schneemann klar. Das Land Burgenland tritt somit künftig als Serviceeinrichtung für die Jägerschaft auf.

Beitragszahlungen werden billiger

Damit einhergehend fällt für die Jägerschaft auch die Zwangsmitgliedschaft weg. Bisher musste jede Jägerin und jeder Jäger einen Gesamtbeitrag von 151,50 Euro jährlich leisten. Darin enthalten waren der Mitgliedsbeitrag (80,00 Euro), eine Jagdhaftpflichtversicherung (11,20 Euro) sowie die Jagdkartenabgabe (60,30 Euro). „Nun gibt es die gleichen Leistungen für weniger Geld. In Zukunft wird das Land jährlich einen Betrag von rund 80 Euro einheben. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist darin bereits enthalten. Mit dem Entfall der Zwangsmitgliedschaft erspart sich jede Jägerin und jeder Jäger rund 70 Euro pro Jahr. Zudem wollen wir, dass die Jägerschaft frei über ihre Interessensvertretung entscheiden kann“, so Schneemann. Die Zwangsmitgliedschaft sei künftig nicht mehr Bedingung für die Jagdausübungsberechtigung im Burgenland.

Entbürokratisierung: Freischadensregelung

Die Verpachtung des Jagdrechts kann nur dann erfolgen, wenn es einen entsprechenden Wildstand gibt und sich das Wild frei bewegen und ernähren kann. „Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass es des Öfteren zu Unstimmigkeiten zwischen der Jäger- und der Landwirtschaft gekommen ist. Zur Verwaltungsvereinfachung entsteht künftig erst ab einer tatsächlichen Schädigung von 10 Prozent der Fläche eine Entschädigungspflicht durch die Jägerinnen und Jäger in der Höhe von 90 Prozent“, erklärt der zuständige Landesrat Leonhard Schneemann.

Heimische Jägerschaft wird forciert

Ein weiteres Phänomen, dem die Burgenländische Landesregierung entgegentreten will, sind die zum Teil exorbitant teuren Jagdpachten, die derzeit von der Jägerschaft bezahlt werden müssen. „Die Preisspanne reicht dabei von 2,15 Euro bis zu 142,05 Euro pro Hektar jährlich. Unser Ziel ist es, das `Wettbieten´ zu beenden. Die Hege und Pflege der Wildpopulation muss im Vordergrund stehen. Den Verpächtern muss es ein Anliegen sein, unsere Wildpopulation jenen Personen anzuvertrauen, die hier auch leben, denn die heimischen Jägerinnen und Jäger sind bei Wildschadensprävention, Seuchenbekämpfung oder bei Wildunfällen rasch vor Ort. Der Jagderfolg als Pachtkriterium darf nicht im Vordergrund stehen,“ macht der Landesrat klar.

Umdenken der Verpächterinnen und Verpächter erforderlich

Für burgenländische Jägerinnen und Jäger wird deshalb die Jagdabgabe mit Hauptwohnsitz im Pachtgebiet oder in einem angrenzenden Bezirk pro Pachthektar bis zu 25 Euro nur 2,5 Prozent betragen. Erst bis 2050 wird die Jagdabgabe stufenweise auf 10 Prozent angepasst. Über einem Pachtpreis von 25 Euro pro Hektar wird eine generelle Jagdabgabe von 30 Prozent eingeführt, angelehnt an den Österreichschnitt. „Keine Jägerin und kein Jäger muss befürchten, in Zukunft nicht mehr in seinem Revier jagen zu können. Schließlich hätten auch vor dieser Novellierung fremde Jäger eine höhere Jagdpacht bezahlen können. Ich richte hier einen innigen Appell an alle Grundstückseigentümer, die Jagd an die heimische Jägerschaft und nicht an die Superreichen, die Benkos und Co, zu verpachten, damit auch die burgenländischen Jägerinnen und Jäger zu einer leistbaren Jagd kommen. Jagd darf kein Luxusgut für Wohlhabende sein“, so Landesrat Schneemann.

Geplante Anpassungen der Jagdabgabe würden aktuell nur rund 30 Prozent der Pächter betreffen

Von der Neuregelung der Jagdabgabe sind mehr als 70 Prozent der Pächter nicht betroffen. Weitere rund 15 Prozent der Jagdpächter liegen mit ihrer Jagdpacht pro Hektar nicht mehr als 10 Euro über dem Wert von 25 Euro. „Ich denke, dass vernünftige Gespräche zwischen der Jägerschaft und den Grundstückseigentümern vieles möglich machen werden. Ein generelles Umdenken ist zwingend erforderlich!“, so Schneemann.

 

Pressefotos zum Download:Neuerungen im Bgld. Jagdgesetz_1, _2

Bildtext:Landesrat Dr. Leonhard Schneemann und Dr. Herbert Weltler, Jäger, informierten über Neuerungen im Burgenländischen Jagdgesetz

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland


Rückfragen:
Mag.a Nora Schleich
Landesrat Dr. Leonhard Schneemann
Pressesprecherin
 
Amt der Burgenländischen Landesregierung
A-7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
t.   +43 5 7600-2262
m. +43 664 6125832
nora.schleich(at)bgld.gv.at
www.burgenland.at

 

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