Gewessler/Dorner: Land Burgenland und Bund gemeinsam am Weg zur Energiewende

Landesrat Heinrich Dorner bei der Pressekonferenz
Landesrat Heinrich Dorner begrüßt, dass mit der gesetzlichen Festschreibung einer Windkraft- und Photovoltaikgabe mit einem Maximalbetrag endlich eine saubere Rechtsgrundlage geschaffen und Planungssicherheit für die Betreiber der Anlagen und für die Gemeinden hergestellt werden
Landesrat Heinrich Dorner
Landesrat Heinrich Dorner bei der Pressekonferenz in der Fachhochschule Burgenland in Eisenstadt

Windkraft- und Photovoltaikabgabe schafft saubere rechtliche Grundlage – Maximalbetrag wird gesetzlich verankert

Das Land Burgenland und das Klimaschutzministerium haben sich in der Frage des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. „Bisher hat es für die Zahlungen von Windkraft- und Photovoltaikbetreibern an die Gemeinden keine klare rechtliche Regelung gegeben. Nun wird mit der gesetzlichen Festschreibung einer Windkraft- und Photovoltaikgabe mit einem Maximalbetrag endlich eine saubere Rechtsgrundlage geschaffen und Planungssicherheit für die Betreiber der Anlagen und für die Gemeinden hergestellt“, betont Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner, der sich bei Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ausdrücklich für die konstruktiven Gespräche bedankte.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler betont die notwendige Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden bei der Energiewende: „Wir haben ein großes gemeinsames Ziel: 2030 wollen wir 100 Prozent unseres Stroms aus Erneuerbaren Energien produzieren. Ich freue mich sehr, dass wir nun gemeinsam für das Burgenland eine gute Lösung erarbeitet haben, das diesen Weg unterstützt. Dafür und für die konstruktiven Gespräche darf ich mich auch bei den Vertreterinnen und Vertretern des Landes Burgenlands bedanken.“ 

Übereinstimmung herrsche auch darüber, dass die Maßnahmen des Landes Burgenland keinen Widerspruch zum Regierungsprogramm des Bundes und den Zielen für Erneuerbare Energien darstellen, betonte Dorner. Denn, so der Landesrat, nun herrsche sowohl Klarheit für die Betreiber über die zu leistenden Beträge, als auch Klarheit für die Gemeinden, dass eine faire Abgeltung geleistet wird. „Das Burgenland ist bereits seit Jahren europaweiter Vorreiter bei der Windkraft, das wollen wir auch im Bereich der Photovoltaik werden. Wir werden daher in den nächsten Jahren im Zuge einer Photovoltaik-Offensive ein Bündel an Maßnahmen gemeinsam mit der Energie Burgenland umsetzen – und sind somit beim Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin auf der Überholspur!“

Ein weiterer Vorteil der Abgabe ist die Einheitlichkeit: Derzeit werden in ein und derselben Region unterschiedlichste Zahlungen an Gemeinden geleistet. „Durch die Abgabe werden die Zahlungen im Burgenland vereinheitlicht und die Entwicklung eines österreichweit differenzierten Fördermodells wird vereinfacht“, machte Dorner deutlich. Positive Auswirkungen habe die Abgabe auch auf Wirtschaftlichkeit und Investitionsbereitschaft im Bereich Windkraft und Photovoltaik (PV). Bei der Windkraft herrsche nun Klarheit über die Kostenstruktur. Und bei der PV- wie auch der Windkraft-Abgabe handle es sich eben nicht um eine regionale Zusatzabgabe – sondern für bisher in zivilrechtlichen Vereinbarungen mit den Gemeinden vorgesehene Beträge gibt es in Hinkunft eine transparente und saubere Rechtsgrundlage 

Diese Klarheit ermöglicht eine transparente Kalkulationsgrundlage und führt zu einer Reduktion von Risikoaufschlägen und damit zu einer Einsparung von Fördermitteln. Damit werden die Gesetzgebung und die energiepolitischen Interessen des Bundes unterstützt. Und: Die Abgabe gilt nur für Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt werden. Auf Grund des Vertrauensschutzes soll in bestehende Verträge nicht eingegriffen werden, außerdem sind die bestehenden Zahlungen nach anderen Maßgaben berechnet worden.

„Der Landschaftsschutz steht beim Burgenländischen Raumplanungsgesetz an oberster Stelle und wird auch gewährleistet. Forciert wird daher die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Einem Wildwuchs an Photovoltaikanlagen wie in Deutschland wird durch Eignungszonen, die vom Land vorgegeben werden, Einhalt geboten“, so Dorner. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Betreiber innovative Nutzungskonzepte berücksichtigen müssen: Bürgerenergiegemeinschaften, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, landwirtschaftliche Doppelnutzungen, Kombination mit Energiespeichersystemen usw. „Auch damit ist das Burgenland Vorreiter beim Klima- und Umweltschutz“, betonte der Landesrat.

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Bildtext: Landesrat Heinrich Dorner begrüßt, dass mit der gesetzlichen Festschreibung einer Windkraft- und Photovoltaikgabe mit einem Maximalbetrag endlich eine saubere Rechtsgrundlage geschaffen und Planungssicherheit für die Betreiber der Anlagen und für die Gemeinden hergestellt wird

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Eisenstadt, 18. Februar 2021

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