Geschlossene Steinbrüche: Alle Sachverständigengutachten liegen den Bezirksverwaltungsbehörden vor

Als nächster Schritt folgt die eingehende Prüfung der Gutachten 

Die noch ausstehenden Sachverständigengutachten zu den Verfahren der geschlossenen Steinbrüche wurden heute, 10. Juni 2026, an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden übermittelt. Die Behörden werden zunächst eine eingehende Prüfung der insgesamt mehrere tausend Seiten umfassenden Gutachten vornehmen und auf deren Basis die weitere Vorgehensweise im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung mit den zuständigen Ministerien abstimmen. Die Sachverständigengutachten sind Teil der laufenden Verfahren. Um die Rechte der Parteien zu wahren, können deshalb bis zu deren Abschluss seitens des Landes Burgenland keine Informationen oder Stellungnahmen zum Inhalt der Gutachten abgegeben werden. 

Eisenstadt, 10. Juni 2026 

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