Ferienbetreuung für Kinder bis 14 Jahren in allen burgenländischen Gemeinden

Bildungslandesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler mit Schülerinnen und Schüler der MS Siegendorf
Bildungslandesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler präsentierte mit MS Direktorin LAbg. Rita Stenger, BEd, und Bürgermeister Mag. Rainer Porics die Details zur Ferienbetreuung (im Bild nach PK gemeinsam mit Kinder und zwei Betreuerinnen am Hartplatz der Schule)
Bildungslandesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler präsentierte mit MS Direktorin LAbg. Rita Stenger, BEd, und Bürgermeister Mag. Rainer Porics die Details zur Ferienbetreuung
Bildungslandesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler präsentierte mit MS Direktorin LAbg. Rita Stenger, BEd, und Bürgermeister Mag. Rainer Porics die Details zur Ferienbetreuung (im Bild nach PK gemeinsam mit Kinder und Betreuerinnen)
Bildungslandesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler präsentierte mit MS Direktorin LAbg. Rita Stenger, BEd, und Bürgermeister Mag. Rainer Porics die Details zur Ferienbetreuung (im Bild nach PK gemeinsam mit Kinder und Betreuerinnen am Hartplatz der Schule)

Landesrätin Winkler: „Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist im Burgenland gelebte Praxis und die Ferienbetreuung ein wichtiger Teil davon!“

Im Sommer 2020 gibt es aufgrund des neuen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes im Burgenland erstmals eine flächendeckende Ferienbetreuung für Kinder bis 14 Jahren. Bei entsprechendem Bedarf organisieren die Gemeinden eine Kinderbetreuung, die vom Land Burgenland gefördert wird. Bildungs- und Familienlandesrätin Daniela Winkler informierte in einer Pressekonferenz in der Mittelschule Siegendorf mit Bürgermeister Rainer Porics und Direktorin Rita Stenger, unter welchen Voraussetzungen die Betreuung stattfindet und welche Corona-bedingten Maßnahmen einzuhalten sind. Dazu wurde ein Leitfaden erstellt. Dieser wird allen Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Das Burgenland habe schon bisher viel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan, betont Winkler, beispielhaft sei hier die Einführung des Gratiskindergartens im Jahr 2019. „Mit dem neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz haben wir zugleich die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende Ferienbetreuung geschaffen“, sagt Winkler. Im Burgenland habe man „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur gelebten Praxis gemacht. Und das alles ist lange vorher passiert, bevor uns das Corona-Virus mit den damit verbundenen Maßnahmen einen völlig veränderten Alltag beschert hat.“

Ferienbetreuung in Kinderkrippen und Kindergärten für Eltern beitragsfrei

Für viele Familien und Erziehungsberechtigte ist die Kinderbetreuung in Ferienzeiten jedes Jahr eine große Herausforderung. Die Corona-Krise verschärft die Lage zusätzlich. Winkler: „Teilweise haben Erziehende aufgrund der Situation an ihren Arbeitsstätten das Urlaubskontingent verbrauchen müssen oder sind gefordert, in den Sommermonaten oder der als Urlaub geplanten Zeit zu arbeiten. Dann stellt sich natürlich die Frage, wer sich um die Kinder kümmert.“

Im Burgenland bieten die Gemeinden für die Kinder von 0 bis 14 Jahren beziehungsweise bis zum Ende der Schulpflicht eine Ferienbetreuung an. In den Kindergärten und Kinderkrippen wird bei einem Bedarf für vier Kinder auch während der Schulferien der Regelbetrieb fortgesetzt. Das heißt, die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen haben während der Ferien geöffnet.

Kinder im schulpflichtigen Alter von 6-14 Jahren können bis zu einer bestimmten Anzahl im Kindergarten mitbetreut werden, wobei aber grundsätzlich für jedes schulpflichtige Kind bei entsprechendem Bedarf eine Betreuung anzubieten ist. Die Gemeinden können die Ferienbetreuung selbst übernehmen oder an Vereine oder Organisationen übertragen.

Die Betreuung in den Kindergärten und Kinderkrippen ist für Eltern beitragsfrei. Das Burgenland nimmt dafür insgesamt rund 32 Millionen Euro in die Hand.

Land Burgenland fördert Betreuung schulpflichtiger Kinder mit bis zu 450 Euro pro Gruppe und Woche

Die Betreuung der schulpflichtigen Kinder wird vom Land pro Gruppe und Woche mit bis zu 350 Euro gefördert. Die Betreuung wird von den Gemeinden organisiert, wobei diese auch auf Vereine oder Institutionen zurückgreifen können. Eine Gruppe darf maximal 20 Kinder umfassen. Erfolgt die Betreuung gemeindeübergreifend, erhöht sich der Betrag auf 450 Euro.

 Es darf pro Kind und Woche ein Betreuungsbeitrag von höchstens 30 Euro eingehoben werden. Zusatzleistungen für Ausflüge, Essen und dgl. können extra verrechnet werden.
Altersentsprechende Corona-Maßnahmen müssen eingehalten werden.

„Ich bin sehr froh darüber, dass die Corona-Maßnahmen letztendlich für die Ferienbetreuung und Feriencamps soweit gelockert wurden, dass diese stattfinden können“, erklärt Winkler. Zu beachten sei, dass Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit als Veranstaltungen gelten.

Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind:

  • Betreuung in Kleingruppen, pro Gruppe sind höchstens 20 Kinder erlaubt 
  • Mindestabstand unter den Gruppen und auf Minimum beschränkter Kontakt
  • Interaktion in den Gruppen auf Mindestmaß reduzieren

Bei einer Veranstaltung von mehr als 100 Personen ist eine zentrale Voraussetzung die Bestellung eines COVID-19 Beauftragten und ein Präventionskonzept, das vom Veranstalter erstellt und mit folgenden Punkten umgesetzt werden muss:

  • Schulung der Betreuer (Maßnahmen und Hygieneregeln, mögliche Symptome, altersentsprechende Aufklärung …)
  • Spezifische Hygienemaßnahmen (Reinigung, Raumhygiene, spezielle Empfehlungen …)
  • Organisatorische Maßnahmen (Gliederung in Kleingruppen, Zuweisen von Sitz- und Schlafplätzen, Emfangs-, Administrations-, Sanitär-, Kantinenbereich und Schlafräume definieren und Einteilung vornehmen, Steuerung der Teilnehmer- und Besucherströme etc.)
  • Aktivitäten soweit als möglich im Freien
  • Nächtigungen (nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebender Personen) in Schlaflager oder Gemeinschaftsräumen mit 1,5 m Mindestabstand oder andere Schutzmaßnahmen – Zeltlager sind erlaubt!
  • Verhalten bei Auftreten von Verdachtsfällen (Informationskette, Verständigungen, Kontaktpersonen mit Daten festhalten …)
  • Hinweisschilder und Information an Eltern

Die Maßnahmen wurden im einem Leitfaden des Gesundheitsministeriums zusammengefasst. Dieser wird allen Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Neun Wochen Ferienbetreuung an der MS Siegendorf

Die Mittelschule Siegendorf bietet bereits seit einigen Jahren Ferienbetreuung an. In den Sommerferien gelte das Angebot neun Wochen, also über die gesamte Ferienzeit, erklärt MS-Direktorin LAbg. Rita Stenger. 40 Kinder wurden angemeldet, vier Pädagoginnen übernehmen die Betreuung. Betreut wird, je nach Bedarf, in den Zeiten von 7.00 bis 17.00 Uhr. Bürgermeister Rainer Porics unterstreicht die Rolle der Gemeinde, um Familien zu unterstützen und mit der Kinderbetreuung notwendige Freiräume zu schaffen.

Zum Herunterladen des Leitfadens klicken Sie auf folgenden Link: Anhang: Leitfaden Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit

Bildtext Ferienbetreuung 1: Bildungslandesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler präsentierte mit MS Direktorin LAbg. Rita Stenger, BEd, und Bürgermeister Mag. Rainer Porics die Details zur Ferienbetreuung (im Bild nach PK gemeinsam mit Kinder am Hartplatz der Schule)

Zum Herunterladen der Pressefotos klicken Sie auf folgende Links:Ferienbetreuung MS Siegendorf 1, Ferienbetreuung MS Siegendorf 2, Ferienbetreuung MS Siegendorf 3, Ferienbetreuung MS Siegendorf 4, Ferienbetreuung MS Siegendorf 5

Wolfgang Sziderics, 23. Juni 2020

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