Erste Messreihe abgeschlossen: Asbestfaser-Konzentration an allen 66 Messpunkten in der üblichen Schwankungsbreite

Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“: Im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes und des Minimierungsprinzips wurden Maßnahmen bereits umgesetzt, und es werden weitere Empfehlungen erarbeitet 

Die erste Messreihe der Luftmessungen durch die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ ist abgeschlossen. Am Dienstag wurden die Ergebnisse der kompletten ersten Messreihe der Luftmessungen an insgesamt 66 Messpunkten im Burgenland veröffentlicht. Neben den reinen Messdaten wurden die exakten Messstandorte, die angewandte Methodik sowie eine fachliche Interpretation der Ergebnisse offengelegt, um maximale Transparenz auf Basis wissenschaftlich fundierter und normgemäßer Methodik nach dem aktuellem Stand und Regeln der Technik zu gewährleisten. Bei der Faseranzahlkonzentration, dem für eine Beurteilung relevanten Mittelwert, wurde bei allen 66 Messpunkten keine Überschreitung des von der Taskforce definierten Referenzwertes für Außenluft festgestellt. Da keine Grenzwerte für Asbestfasern in der Außenluft in den Regeln der Technik vorgegeben sind, handelt es sich bei unter 1000 Fasern pro m³ um Gehalte, die mit einem niedrigen Gesundheitsrisiko assoziiert werden. Allerdings sind bei anderen klimatischen Bedingungen höhere Messwerte zu erwarten. Weitere Messungen sind daher erforderlich. Außerdem werden ausgewählte Messstandorte, deren Messwerte über der im Vergleich zu geologisch nicht belasteten Gebieten erwarteten Hintergrundbelastung liegen, evaluiert und in weiterer Folge mit einem Maßnahmensetting versehen. Generell ist laut der Taskforce für eine weitere Verringerung des genannten  geringen Risikos alles zu vermeiden bzw. sachgemäß zu beseitigen, was zu einer Erhöhung dieser Hintergrundbelastung führen könnte. Im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes wurden Sanierungsmaßnahmen bereits umgesetzt. Alle Ergebnisse werden auf www.burgenland.at/taskforce veröffentlicht und laufend ergänzt.

Der für eine erste Beurteilung relevante Wert ist jener der Faseranzahlkonzentration. Bei keinem der 66 Messpunkte wurde hier der Referenzwert von 1.000 Fasern pro m³ überschritten. Dieser Referenzwert im Bereich der Faseranzahlkonzentration wurde von Taskforce im Vorfeld in Anlehnung an den vom österreichischen Umweltbundesamtes festgelegten „Referenzwert für Unbedenklichkeit gegenüber Dritten nach Asbestsanierungstätigkeiten/ Sanierungstätigkeiten“ definiert, da es für die Außenluft außerhalb eines Arbeitsumfeldes im Zusammenhang mit asbesthaltigem Gestein derzeit keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte gibt. Unabhängig, ob dieser Prüfwert überschritten oder unterschritten wurde, sind jegliche nun bekannte Quellen, die die übliche Hintergrundkonzentration zusätzlich erhöhen, wie etwa Streusplitt zu beseitigen.

Bei 58 der 66 Messpunkte liegt der Wert unter 400 Fasern pro m³. Bei 8 Messpunkten liegt die Faseranzahlkonzentration im Durchschnitt zwischen 540 und 830 Fasern pro m³. Diese Werte sind laut Taskforce vor allem damit zu begründen, dass die Messungen im Nahebereich von Materialien mit einer natürlichen Asbestbelastung in Verbindung mit mechanischen Beanspruchungen gemessen worden.

Weitere Messungen erforderlich

Da die Freisetzung von Asbestfasern stark von den Witterungsbedingungen abhängt und in der trockenen Jahreszeit völlig andere Verhältnisse vorherrschen als im Winter, werden laut Taskforce Messpunkte, deren Faserkonzentration über der im Vergleich zu geologisch nicht belasteten Gebieten erwarteten Hintergrundbelastung liegt, einer zweiten Messung unterzogen. Erst nach Vorhandensein aller Ergebnisse ist eine Gesamtinterpretation zulässig. 

Bei der Einordnung der Messergebnisse muss die bestehende, unvermeidbare Hintergrundbelastung durch Erosion berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck werden Vergleichsmessungen über einen längeren Zeitraum vorgenommen. 

Generell ist jedoch bei der abschließenden Bewertung das absolute Minimierungsgebot mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen umzusetzen. Dazu zählt auch, gesamtstaatliche Vorgaben zu entwickeln, um klare Rahmenbedingungen zu schaffen, um Aufstockungen mit gesundheitsschädigenden Substanzen in das Schutzgut Atemluft über die unvermeidbaren geologischen Hintergrundgehalte zu unterbinden.

Erste Maßnahmen entsprechend dem Minimierungsgebot

Laut Taskforce muss in jedem Fall – vor allem an jenen Orten, deren Messwerte über der im Vergleich zu geologisch nicht belasteten Gebieten erwarteten Hintergrundbelastung liegen – im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes das Minimierungsgebot gelten. Letztlich gilt es Asbestfaserkonzentrationen so gering wie möglich zu halten.

Erste Maßnahmen, wie die behördliche Schließung von vier Steinbrüchen in den Bezirken Oberpullendorf und Oberwart nach Vorliegen auffälliger Analysenergebnisse in Bezug auf Asbestfaseremissionen wurden bereits Anfang Jänner 2026 gesetzt. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht derzeit ausgehend von den geschlossenen Steinbrüchen keine unmittelbare Gefahrensituation durch luftgetragene Asbestfasern.  
Beim Krankenhaus Oberwart wurden bereits nach Vorliegen der ersten Ergebnisse vor einigen Wochen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. 

Weitere Empfehlungen, um vorsorglich tätig zu werden

Weitere Maßnahmen werden nach Einordnung der aktuellen Untersuchungsergebnisse sowie einer Evaluierung der örtlichen und klimatischen Gegebenheiten von der Taskforce in einem Maßnahmensetting zusammengefasst. 

Gemeinden und Privatpersonen, die darüber hinaus vorsorglich tätig werden wollen, können Gesteinsmaterial, in dem sie Asbest vermuten (Schotter etc.), durch Asphaltierung binden oder mit einer Humusschicht überziehen. Vor allem bei regelmäßiger und starker Beanspruchung (stark befahrene Straßen etc.) ist eine Asphaltierung angezeigt. Vorschläge für Alternativen zur Streusplittnutzung für den Winterdienst werden erarbeitet und werden rechtzeitig vor dem nächsten Winter vorliegen.

Generell empfiehlt die Taskforce aus Vorsorgegründen, in Zukunft auf die Verwendung von asbesthaltigem Gestein im Straßenbau zu verzichten. Faserhaltiger Streusplitt soll so bald wie möglich nach Ende der Kälteperiode entfernt werden, wobei insbesondere auf sachgemäße, möglichst staubfreie Sammlung und nachfolgende feuchte Flächenreinigung zu achten ist. Von vorschnellen und überzogenen Maßnahmen ohne vorherige Planung bzw. entsprechende persönliche Schutzausrüstung wird allerdings entschieden abgeraten.

Bei der Planung von Maßnahmen sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu berücksichtigen: Das Land Burgenland wird in seinem Wirkungsbereich alle von der Taskforce empfohlenen Maßnahmen umsetzen. Die Beseitigung von privat angeschafftem Schotter auf Privatgrund, aber auch die Beseitigung von durch die Gemeinden angeschafften Streusplitt auf Gemeindegrund liegen nicht im Wirkungsbereich des Landes Burgenland. 

Eisenstadt, 25. März 2026

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