Seit Monaten fordern das Land Burgenland und die Taskforce mit Nachdruck den Bund auf, in der Asbest-Thematik endlich aktiv tätig zu werden. Das Land begrüßt daher die Einrichtung der Arbeitsgruppe Asbestbelastung. „Die burgenländischen Behörden agieren in mittelbarer Bundesverwaltung. Dies kann aber nicht den Umstand kompensieren, dass eine klare bundesgesetzliche Regelung im Umgang mit natürlich vorkommendem asbesthaltigem Gestein fehlt. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate kann das Land Burgenland hier gerne Amtshilfe leisten“, so Mag. Andreas Temmel, Landesamtsdirektor-Stellvertreter und Vertreter der Landesverwaltung in der Taskforce. Und weiter: „Offenbar ist endlich allen Beteiligten klar, dass es um eine gesamtösterreichische Thematik geht, die nicht allein vier burgenländische Steinbrüche betrifft. Bundeskanzler Christian Stocker hat nach Wochen erkannt, was wir immer schon gesagt haben: dass für alle verbindliche Regeln fehlen“. Bereits gestern fand auf Einladung des Landes Burgenland eine Sitzung der Taskforce statt, bei der die drei involvierten Bundesministerien und das Arbeitsinspektorat dabei waren, um rechtliche Zuständigkeiten abzudecken. Ziel ist, auf wissenschaftlicher und rechtlich klar abgesicherter Basis die nötigen Schritte abzuleiten.
Mit Einrichtung der Taskforce und laufenden Luftmessungen leistet das Land Burgenland einen wichtigen Beitrag, die bisher gewonnenen Erkenntnisse im Burgenland können dazu beitragen, künftig bessere wissenschaftliche Grundlagen und eine österreichweit einheitliche Bewertung solcher Belastungen zu ermöglichen. Derzeit fehlen standardisierte Bewertungsmaßstäbe, es bestehen keine klaren und einheitlichen Richt- oder Grenzwerte für diese spezifische Fragestellung. Vor diesem Hintergrund ist der Bund gefordert, entsprechende Standards (sowohl bei der Messung und den Ergebnissen) zu definieren, um eine einheitliche Bewertung zu ermöglichen.
Das Land Burgenland zeichnet nicht für den Abbau, Verkauf oder das Inverkehrbringen von Gesteinsmaterial verantwortlich. Die Informationen, die derzeit von den unabhängigen Experten der Taskforce gesammelt und eingeordnet werden, sollen eine sachliche Debatte auf Basis überprüfbarer Ergebnisse gewährleisten. Gleichzeitig können die Ergebnisse seitens der zuständigen Bundesbehörden genutzt werden, um klare und eindeutige rechtliche Grundlagen für den zukünftigen Umgang mit geogenen Asbestvorkommen zu schaffen. Seit 1990 ist das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien verboten, allerdings ausschließlich dann, wenn die Asbestfasern absichtlich zugesetzt wurden. Auch auf europäischer Ebene sind derartige Materialien derzeit nicht von einschlägigen Beschränkungen erfasst. Dass eine Regelung möglich ist, zeigt Deutschland, wo in der dortigen Gefahrstoffverordnung diese Materie klar geregelt ist.
Eisenstadt, 21. Mai 2026
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