Bedarfszuweisungen NEU: Mehr Geld für finanz- und strukturschwache Gemeinden im Burgenland 

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil

LH Doskozil / Präsidenten Trummer, Radakovits, Salamon: Gemeinsam großen Wurf zur Stärkung der Gemeinden geschafft

Die Burgenländische Landesregierung beschließt in ihrer heutigen Sitzung neue Richtlinien für die Gewährung von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln. Diese treten rückwirkend mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Richtlinien aus dem Jahr 2018. Damit werde parteiübergreifend mit den Gemeindevertreter-Organisationen ein zentrales Vorhaben des Regierungsprogrammes – nämlich die Stärkung finanz- und strukturschwacher Gemeinden - umgesetzt, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: „Es ist erfreulich, dass wir diese Reform in enger Zusammenarbeit mit allen großen Gemeindevertreter-Organisationen vorbereiten und finalisieren konnten. Uns ist gemeinsam ein großer Wurf zur Stärkung der Gemeinden im Burgenland gelungen!“ Ein Kernpunkt der Neuerungen ist, dass strukturschwache burgenländische Gemeinden, die überdurchschnittlich von Abwanderung betroffen sind und deren Steuerkraft unter dem Mittelwert liegt, verstärkt unterstützt werden. Starke zusätzliche Akzente werden für den gemeindeübergreifenden Ausbau des Radwegenetzes und die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur – z.B. Postpartnerstellen und Bankomat-Angebote – gesetzt. Auch die negativen Folgen der COVID-19-Krise werden abgefedert: Um die Liquidität der Gemeinden zu stärken, werden die Bedarfszuweisungsmittel aufgestockt. Es sei garantiert, dass keine burgenländische Gemeinde künftig weniger an Bedarfszuweisungsmitteln als im Jahr 2020 bekommt, wobei Projektförderungen nicht berücksichtigt sind. Die PräsidentInnen des Gemeindevertreterverbandes, des Gemeindebundes und des Städtebundes – Erich Trummer, Leo Radakovits und Ingrid Salamon - unterstützen die neuen Richtlinien. 

In Summe stehen für das Jahr 2021 Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von mehr als 42 Millionen Euro bereit. Durch die neuen Richtlinien werden rund 75% der Mittel fix nach den vorgegebenen, neuen Berechnungsschlüsseln verteilt und rund 25% im Rahmen der Projektförderung – bisher wurde ein Drittel im Rahmen der Projektförderung durch den Landeshauptmann vergeben. „Wir haben die Bedarfszuweisungen evaluiert und mit diesen neuen Richtlinien einen großen Schritt in Richtung mehr Treffsicherheit und noch mehr Fairness gesetzt. Diese Reform stellt sicher, dass Land und Gemeinden – unabhängig von ihrer Finanz- und Wirtschaftskraft – noch enger zusammenrücken“, ist LH Doskozil überzeugt. 

Der burgenländische GVV habe sich intensiv in die Erarbeitung dieser Richtlinien eingebracht und stehe voll hinter den Neuerungen, betont GVV-Präsident Erich Trummer: „Das neue System bringt eine fairere und gerechtere Aufteilung der finanziellen Mittel. Es gibt mehr Geld für kleine, struktur- und finanzschwache Gemeinden. Gleichzeitig wurde durch interne Umschichtung sichergestellt, dass keine Gemeinde Geld gegenüber dem alten System verliert. Daher begrüßt der GVV diese neue Richtlinie und wir sehen sie - neben dem Strukturfonds im FAG – als einen weiteren Baustein für den Abbau von Disparitäten zwischen großen und kleinen, finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden!“ 

Gemeindebund-Präsident Leo Radakovits: „Der Burgenländische Gemeindebund begrüßt die Neuverteilung der Bedarfszuweisungen, die vom Bund von den Gemeindeertragsanteilen den Ländern zwecks Förderung der Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Damit wird dem Ansinnen - einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Gemeindestrukturen und deren Einnahmen zu schaffen - besser Rechnung getragen. Vor allem für die Kleingemeinden ist damit eine langfristige finanzielle Planbarkeit und gleichzeitig die Absicherung der Gemeindeautonomie gegeben. Gemeinsam mit dem Strukturfonds des Bundes wird zudem der Intention der gleichwertigen finanziellen Ausstattung der Gemeinden noch mehr Rechnung getragen. Dass es keine Verlierer gegenüber den bisherigen Richtlinien gibt, wird die Solidarität zwischen den Gemeinden stärken." 
Städtebund-Präsidentin Ingrid Salamon: „Diese Lösung unterstreicht einmal mehr unseren burgenländischen Weg der Solidarität. Sie sichert den strukturschwachen Gemeinden das Überleben und fördert damit auch deren Eigenständigkeit und Identität. Mit dieser zukunftsorientierten Neuregelung ist die Aufrechterhaltung der überregionalen Aufgaben der Mitgliedsgemeinden des Städtebundes sichergestellt. In Zukunft bedarf es auch eines deutlichen Zeichens in Richtung direkter Finanzierung für unsere größeren Städte.“

Die wichtigsten Neuerungen der Richtlinien 2021 für die Gewährung von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln im Überblick

In den Richtlinien 2021 für die Gewährung von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln sind 5 Verwendungszwecke definiert:

Verwendungszweck 1 „Förderung bestehender und zusätzlicher interkommunaler Zusammenarbeit einschließlich solcher in Form von Gemeindeverbänden“ 

  • Für die Jahre 2021 bis 2023 stehen besondere Bedarfszuweisungen für „Radrouten für den Alltagsradverkehr“ und für „touristische Radwanderwege“ in Höhe von jährlich 2 Millionen Euro, in Summe also 6 Millionen Euro, bereit. Koordinative Unterstützung für die Förderabwicklung gibt es durch die Abt. 5 Baudirektion und die Mobilitätszentrale Burgenland.

Verwendungszweck 2 „Unterstützung strukturschwacher Gemeinden“

  • Unterstützt werden strukturschwache Gemeinden, v.a. solche, die überdurchschnittlich von Abwanderung betroffen sind und geringe Kommunalsteuereinnahmen aufweisen.
  • Der Indikator „Erwerbsquote“ wird nicht mehr berücksichtigt. Aus diesem Topf unterstützt werden Gemeinden, die bei der relativen Bevölkerungsentwicklung und bei den Kommunalsteuereinnahmen unter dem Mittelwert liegen.

Verwendungszweck 3 „Förderung von Gemeindezusammenlegungen“: 

  • keine Änderungen

Verwendungszweck 4 „Landesinterner Finanzkraftausgleich“: 

  • Beim „Landesinternen Finanzkraftausgleich“ wurde der Topf von 1.240.000 Euro auf 1.500.000 Euro aufgestockt. Als Berechnungsgrundlage dient die Steuerkraft in der Gemeinde. Berücksichtigt werden dabei nur jene Gemeinden, deren Steuerkraft unter dem Mittelwert liegt.

Verwendungszweck 5: „Bedarfszuweisungen an Gemeinden“ – 5-Säulenmodell

  • 1. Säule: Für jeden Einwohner ist ein Betrag, gestaffelt nach der Einwohnerzahl, vorgesehen. Diese Beträge pro Einwohner wurden mit den Richtlinien 2021 erhöht.
  • 2. Säule: Für Gemeinden mit mindestens zwei Ortsverwaltungsteilen wurde der Betrag von 2.000,00 Euro auf 6.000,00 Euro jährlich je Ortsverwaltungsteil erhöht. (erster Ortsverwaltungsteil wird nicht berücksichtigt).

    Gemeinden, die statt einer Postfiliale einen privaten Postpartner haben und diesen finanziell unterstützen oder selbst die Rolle als Postpartner übernehmen, können Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von 6.000,00 Euro je Postpartner jährlich erhalten. Auch für Gemeinden, die statt einer Bankfiliale einen Bankomatstandort im Ortsgebiet haben und diesen finanzieren, stehen Bedarfszuweisungsmittel von 2.000,00 Euro jährlich je Bankomatstandort zur Verfügung.

    Für Gemeindestraßen und Güterwege erhalten Gemeinden nunmehr Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von 500.000,00 Euro jährlich.
     
  • 3. Säule:  Zur Finanzierung der Grundausstattung von Klein- und Kleinstgemeinden steht ein Sockelbetrag in Höhe von 1.500.000,00 Euro zur Verfügung. (Werden der Gemeinde aufgrund von Ortsverwaltungsteilen Bedarfszuweisungsmittel gewährt, wird dieser Betrag in Abzug gebracht.)
  • 4. Säule: Die Bedarfszuweisungsmittel für Zentrale Standorte laut Landesentwicklungsprogramm 2011 wurden erhöht. Unter zentrale Standorte sind Zentren mit einem Schwerpunktangebot an öffentlichen und privaten Dienst- und Versorgungsleistungen sowie Bildungs- und Kulturangeboten mit überörtlicher Reichweite zu verstehen.
  • 5. Säule: Für Gemeinden mit schlechten Finanzkennzahlen sind Bedarfszuweisungsmittel im Ausmaß von jährlich 990.000,00 Euro vorgesehen. Dabei werden jene Gemeinden berücksichtigt, deren Finanzspitze unter dem errechneten Mittelwert liegt, deren Schulden-, Leasing- und Haftungsendstand per 31.12. und deren Landesumlage und Sozialleistungen über dem Mittelwert liegen.

Christian Bleich, 29. Juni 2021

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