I-L

I

Institutionenreform
Diese Reform, die eine unabdingbare Notwendigkeit darstellt, damit die Europäische Union auch mit der doppelten Anzahl an Mitgliedstaaten funktionieren kann, hat folgende Themen zu behandeln und lösen:
- Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission Stimmenwägung im Rat (Neuwägung, Einführung einer doppelten Mehrheit, Schwelle für Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit)
- Frage der möglichen Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat

INTERREG
Gemeinschaftsinitiative zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Regionen an den Außen- und Binnengrenzen der EU. INTERREG ist Bestandteil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Durch diese Gemeinschaftsinitiative werden Grenzregionen der Mitgliedstaaten, die oftmals besonders von fehlender Infrastruktur, Abwanderung und dem raschen wirtschaftlichen Wandel betroffen sind, auf eine größere Gemeinschaft ohne innere Grenzen vorbereitet. Für die Zusammenarbeit zwischen Österreich und seinen vier beitrittswilligen Nachbarländern (Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) gibt es spezielle Interreg-Programme.

ISPA
„Instrument for Structural Policies for Pre-Accession“
neues strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung der Beitrittskandidaten auf ihre EU-Integration; verankert in der Agenda 2000; Koordination mit Phare und den Heranführungshilfen für die Landwirtschaft.

IPE
„Info-Point-Europa“
Die Info-Points sind erste Anlaufstellen für alle Fragen über die Europäische Union. Sie sind dazu da, den Bürgern bei der Suche nach bestimmten Informationen zu helfen und sie unter Umständen auf andere Auskunftsmöglichkeiten oder Einrichtungen hinzuweisen.
Das Netz der Info-Points wurde 1991 geschaffen und zählt heute mehr als 130 Mitglieder. In Österreich gibt es 9 Info-Points – in jedem Bundesland einen.

IWF
„Internationaler Währungsfonds“
Der IWF dient zur Regelung des internationalen Währungssystems.

J

JEV
"Joint European Venture Initiative"
Förderprogramm der Kommission zur Erleichterung der Gründung von Joint Ventures in der EU durch KMUs aus EU-Mitgliedsländern.

K

KMU
"Klein- und Mittelunternehmen"Mittelunternehmen: selbständiges Unternehmen, das nicht mehr als 250 Personen beschäftigt und nicht mehr als EUR 40 Mio. Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als EUR 27 Mio. aufweist.Die 25 %-Grenze wird unter Berücksichtigung von direkten oder indirekten Beteiligungen ermittelt.
Die Beschäftigtengrenze bezieht sich auf die durchschnittliche Arbeitskräfteanzahl eines Geschäftsjahres. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden entsprechend ihres Anteils an der Jahresarbeitszeit berücksichtigt.
Jahresumsatz ist der Nettoumsatzerlös aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Kohärenz
Durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) geforderte grundsätzliche Übereinstimmung zwischen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit und den Außenbeziehungen der EG.
Seit Inkrafttreten des Unionsvertrags gilt dies für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die internationalen Beziehungen der EU.

Kohäsion

Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt der EU.
Der Kohäsionsfonds stellt Mitgliedstaaten, deren Bruttosozialprodukt pro Kopf weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt, zusätzliche Fördermittel für den Umweltbereich und transeuropäische Netze aus dem Haushalt zur Verfügung, um eine ausgewogene Entwicklung der EU zu begünstigen.

Kohäsionsfonds
Finanzinstrument der EU zur Unterstützung von Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze in der Verkehrsinfrastruktur in Spanien, Portugal, Griechenland und Irland.

Konvergenzkriterien
Kriterien, die ein Mitgliedstaat erfüllen muss, um an der 3. Stufe der Währungsunion teilnehmen zu können.
Die Kriterien sind:

  • Inflationsrate, die nicht mehr als 1,5 % über der Rate der drei stabilsten EU-Staaten liegt;
  • Budgetdefizit, das max. 3 % des Bruttoinlandsprodukts beträgt;
  • Gesamtverschuldung von max. 60 % des BIP;
  • stabile Wechselkurse im Rahmen des Europäischen Währungssystems;
  • langfristiger Nominalzinssatz, der nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem der drei preisstabilsten EU-Staaten liegt.

Koordinierungssitzung
Koordinierungssitzungen finden ca. alle 2 Monate statt.- Überprüfung der eingebrachten Projekte auf Kohärenz mit dem EPPD auf Basis der maßnahmenspezifischen Selektionskriterien
- Empfehlung an die jeweilige Maßnahmenverantwortliche Förderstelle (vorbehaltlich der Genehmigung der nationalen Kofinanzierungsmittel des Bundes und/oder des Landes durch die zuständigen Bundes- und/oder Landesorgane), die Kofinanzierung eines Projekts aus Strukturfonds-Mitteln in der vorgeschlagenen Höhe zu bewilligen und die diesbezügliche Förderungszusage auszustellen.

L

LEADER
Gemeinschaftsinitiative für die ländliche Entwicklung

Lomé-Abkommen
1975 in Lomé (Togo) abgeschlossenes und seither dreimal erneuertes Abkommen, welches das Kernstück der EU-Entwicklungszusammenarbeit darstellt.