Arbeitsbereiche der EU - Die drei Pfeiler der Europäischen Union

Zu den Arbeitsfeldern der EU zählen im wesentlichen drei Aufgabenbereiche. Diese Arbeitsbereiche werden auch oft als die "drei Pfeiler der Europäischen Union" bezeichnet.

Erste Säule

Die erste Säule entspricht den Arbeitsbereichen der drei Gemeinschaften EG, EGKS und EURATOM, die Teile der EU sind. Die Rechtsgrundlage der Europäischen Union setzt sich somit aus den völkerrechtlichen Verträgen: EU-Vertrag, EG-Vertrag, EGKS-Vertrag und EURATOM-Vertrag zusammen.

Zweite Säule

Die zweite Säule ist die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit der Regierungen der EU-Staaten in der Außen- und Sicherheitspolitik. Die Bestimmungen dafür stehen im Vertrag über die Europäische Union. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - GASP - bedeutet, daß jeder Mitgliedstaat der EU seine eigene Außenpolitik verfolgt, jedoch bei außen- und sicherheitspolitischen Fragen von "gemeinschaftlicher Bedeutung" den Standpunkt der übrigen Staaten berücksichtigt.

Dritte Säule

Die Dritte Säule ist die Zusammenarbeit der EU-Staaten in der Justiz- und Innenpolitik, die ebenfalls im Vertrag über die Europäische Union niedergelegt ist. Bei der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz- und Innenpolitik geht es vor allem darum, im Binnenmarkt mit seiner Freizügigkeit die innere Sicherheit gewährleisten zu können.
Ergebnisse der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit sind bspw. die Mindeststandards für die Durchführung des Asylverfahrens, die Auslieferung von Straftätern und die Maßnahmen zur Rechtsangleichung bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität.