Ihr Weg zu uns
Die Aufnahme in den burgenländischen Landesdienst erfolgt auf Grundlage des Burgenländischen Objektivierungsgesetzes. Ziel dieses Gesetzes ist es, Auswahlverfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Das Gesetz regelt die Aufnahme von Mitarbeiter*innen in den Landesdienst und sowie die Besetzung von Führungsfunktionen.
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen sorgfältig geprüft. Dabei stehen die fachliche Qualifikation, die persönliche Eignung und die Anforderungen der ausgeschriebenen Position im Mittelpunkt. Geeignete Bewerber*innen werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Je nach Funktion können weitere Auswahlschritte vorgesehen sein.
Wir legen großen Wert auf einen objektiven und wertschätzenden Bewerbungsprozess. Deshalb erfolgt die Beurteilung aller Bewerbungen nach einheitlichen und klar definierten Kriterien.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine sorgfältige und faire Prüfung aller Bewerbungen Zeit benötigt. Ihre Bewerbung bleibt selbstverständlich in Bearbeitung und wir halten Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie umgehend.
