Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrens-gesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2025 an die Bezirkshauptmannschaft Oberwart und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

Postadresse:

Bezirkshauptmannschaft Oberwart
Hauptplatz 1
A-7400 Oberwart

Persönliche Abgabe:

Bezirkshauptmannschaft Oberwart
Hauptplatz 1
A-7400 Oberwart

E-Mail-Adressen:

bh.oberwart(at)bgld.gv.at 

In Angelegenheiten des Datenschutzbeauftragten: post.datenschutzbeauftragter(at)bgld.gv.at

In Angelegenheiten der Datenschutzstelle: post.datenschutz(at)bgld.gv.at

In Angelegenheiten der Informationsfreiheit: ifg(at)bgld.gv.at

Online-Formularservice: E-Government im Burgenland (bgld.gv.at)

Telefonnummer: +43 57 600-4591

Telefaxnummer: +43 57 600-4577

Elektronische Zustellung: 9110020182127 (ERsB-Ordnungsnummer) an „Bezirkshauptmannschaft Oberwart“

Der Behördenpostkasten wird an Werktagen (ausgenommen Samstag) täglich um 7.30 Uhr und um 16.00 Uhr – am Freitag um 13.00 Uhr – entleert. Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.

Anbringen per Fax, E-Mail oder über den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.

Mündliche oder telefonische Anbringen werden, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten entgegengenommen.

Parteienverkehr werktags
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach Vereinbarung

Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.

Amtsstunden werktags
Montag bis Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)

Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine elektronische Eingangsbestätigung übermittelt.

Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse Kundmachungen - Land Burgenland erfolgen.

Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

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Der Bezirkshauptmann:

wHR Mag. Peter Bubik