Anonymverfügung - häufig gestellte Fragen

Wieso ist auf der Anonymverfügung auch immer die Bezirkshauptmannschaft Güssing angeführt?
Mit 01.03.2022 geht die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anonymverfügungen und sonstige StVO-Verfahren per Verordnung von den anderen Bezirkshauptmannschaften des Burgenlandes schrittweise auf die BH Güssing über (Service-Center Strafen).

Besonderheiten der Anonymverfügung:

  • niedriger Strafbetrag
  • der tatsächliche Übertreter (Täter) bleibt anonym
  • kein Verwaltungsstrafverfahren
  • keine Eintragung im Verwaltungsstrafregister

Wieso der Ausdruck „Anonymverfügung“?
Die Anonymverfügung ist an den Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges gerichtet. Der Lenker steht nicht fest, ist also für die Behörde "anonym". Es ist jedoch anzunehmen, dass der Zulassungsbesitzer der Lenker war, den Lenker kennt oder diesen feststellen kann.

Warum erhält der Zulassungsbesitzer eine Anonymverfügung?
Weil der Behörde angezeigt wurde (z.B. durch einen Polizisten, durch Radarfoto, durch Messung mit Laserpistole, durch Aufnahme der Section-Control), dass mit dem Fahrzeug des Zulassungsbesitzers eine Übertretung (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Halte- oder Parkvergehen) begangen wurde. Die Anonymverfügung erhält jene Person, Firma etc., auf die das Fahrzeug angemeldet wurde.

Was wird mir vorgeworfen?
Inhaltliche Details (was? wann? wo?) sind dem Text der Anonymverfügung zu entnehmen.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei einer Anonymverfügung?
Die Geldstrafe:

  • ist einheitlich mit Verordnung festgelegt
  • ist niedriger als im Verwaltungsstrafverfahren (wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes)
  • bleibt immer gleich hoch, egal wie oft man die gleiche Übertretung begeht oder schon begangen hat

Welche Vorteile habe ich durch die Einzahlung der Anonymverfügung?
Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einzahlung der Anonymverfügung hat folgende Vorteile:

  • niedriger Strafbetrag
  • die Person, welche die Übertretung tatsächlich begangen hat (Täter) bleibt gegenüber der Behörde anonym
  • kein Verwaltungsstrafverfahren
  • keine Eintragung im Verwaltungsstrafregister (damit kann die Verwaltungsübertretung bei der Strafbemessung möglicher weiterer Anzeigen nicht als Erschwerungsgrund vorgehalten werden).
  • Hat der Zulassungsbesitzer die Übertretung nicht selbst begangen, kann er den Strafbetrag zeitgerecht einzahlen und die Angelegenheit mit dem Lenker selbst regeln.

Habe ich einen Anspruch auf die Ausstellung einer Anonymverfügung?
Auf die Ausstellung einer Anonymverfügung besteht kein Rechtsanspruch.

Gibt es eine Herabsetzung der Strafe?
Bei Anonymverfügungen gibt es keine Herabsetzung der Strafe, weil die Strafbeträge durch Verordnung einheitlich (burgenlandweit) festgelegt sind. Ausreichende Gründe, die eventuell zu einer Reduzierung führen könnten, wären nur im Verwaltungsstrafverfahren vorbringbar. Im Verwaltungsstrafverfahren sind jedoch die Strafsätze von vornherein höher.

Wie wurde die Geschwindigkeit gemessen?
Die Geschwindigkeit wurde mit einem geeichten Messgerät (Radargerät, Laserpistole, Section-Control etc.) gemessen.

Ich war nicht der Lenker, was kann ich tun?

  • Übergeben Sie dem Lenker die Anonymverfügung zur Einzahlung.
  • Sie können den Strafbetrag auch selbst einzahlen und die Angelegenheit mit dem Lenker regeln.
  • Wird der Strafbetrag nicht eingezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Dabei ist nicht nur ein höherer Strafbetrag vorgesehen, sondern es werden bei der Strafbemessung auch Erschwerungsgründe berücksichtigt. Die verhängte Strafe selbst wird für fünf Jahre festgehalten, in amtlichen Auskünften erwähnt und bei künftigen Verwaltungsstrafverfahren erschwerend berücksichtigt.

Ich bin mit der Anonymverfügung nicht einverstanden.
Falls Sie der Ansicht sind, die Anonymverfügung zu Unrecht bekommen zu haben, zahlen Sie die Geldstrafe einfach nicht ein. Daraufhin wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, in dem Sie die Möglichkeit haben, Ihre Einwände vorzubringen.

Wie zahle ich die Geldstrafe im Inland ein?
Der Strafbetrag muss rechtzeitig, d.h. spätestens am Tag der auf dem Zahlschein angeführten Zahlungsfrist auf dem Konto gutgeschrieben sein (= Zahlungseingang).
Wichtig: eine einwandfreie Verbuchung ist nur möglich, wenn

  • bei Verwendung des Originalzahlscheines oder
  • bei Überweisung mittels Telebanking auf das am Zahlschein angegebene Konto unter Angabe der Referenznummer im Feld Zahlungsreferenz/Kundendaten.

Bei Telebanking-Überweisung mittels IBAN ist im Feld Kundendaten die Referenznummer einzugeben.
Bei Telebanking-Überweisung mittels SEPA ist im Feld Zahlungsreferenz die Referenznummer einzugeben.
Beachten Sie bitte, dass eine Zuordnung der Einzahlung nur mit der Angabe der korrekten Referenznummer möglich ist.
Heben Sie den Beleg der Einzahlung in Ihrem Interesse mindestens zwölf Monate auf!

Wie zahle ich die Geldstrafe im Ausland ein?
Der Strafbetrag muss rechtzeitig, d.h. spätestens am Tag der auf dem Zahlschein angeführten Zahlungsfrist spesenfrei auf dem Konto gutgeschrieben sein (= Zahlungseingang).
Wichtig: eine einwandfreie Verbuchung ist nur möglich

  • als SEPA-Überweisung aus dem EU-Raum oder
  • als Auslandsüberweisung für Zahlungen aus dem Nicht-EU-Raum. Diese sind spesenfrei für den Empfänger unter Verwendung von IBAN und BIC sowie unter Angabe der Referenznummer im Feld Zahlungsreferenz/Kundendaten aufzugeben.
  • Beachten Sie bitte, dass eine Zuordnung der Einzahlung nur mit der Angabe der korrekten Referenznummer möglich ist.

Heben Sie den Beleg der Einzahlung in Ihrem Interesse mindestens zwölf Monate auf!

Unterscheiden sich die Referenznummer und die Geschäftszahl?
Die Referenznummer ist ein Teil der gesamten Geschäftszahl. Die Geschäftszahl beginnt mit der Zeichenfolge „BH-GS/03/“, gefolgt von der Referenznummer und wird abgeschlossen mit einem Querstrich und den letzten beiden Ziffern des Jahres. 
Beispiel für eine Geschäftszahl: BH-GS/03/2260000000001/22. Die Referenznummer besteht aus der Zahl zwischen dem zweiten und dritten Querstrich der Geschäftszahl, im genannten Beispiel wäre dies 2260000000001.

Ist es wichtig, bei Einzahlungen die Geschäftszahl von der Referenznummer zu unterscheiden?
Die Anführung der korrekten Referenznummer ist ausschlaggebend für die richtige Verarbeitung. Die überwiegende Anzahl von falschen oder nicht möglichen Zuordnungen sind auf Fehler bei der Anführung der Referenznummer zurückzuführen. 
Wird an Stelle der Referenznummer die Geschäftszahl angeführt kann die Zahlung erst gar nicht zugeordnet werden und es erfolgt eine Rücküberweisung an den Einzahler. 

Wie überweise ich spesenfrei aus dem Ausland?
Nur mit der EU-Standardüberweisung (SEPA) unter vollständiger und korrekter Angabe von IBAN und BIC wird Ihre Überweisung auch für Sie spesenfrei durchgeführt.

Ich habe irrtümlich zu viel / zu wenig überwiesen. Was ist zu tun?

zu viel:
Bitte geben Sie Ihre Bankdaten bekannt (für Rücküberweisungen innerhalb der Europäischen Union unbedingt IBAN und BIC). Der Differenzbetrag wird zurück überwiesen. Systembedingt ist allerdings mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

zu wenig:
Bis zum Ende der Zahlungsfrist muss der gesamte offene Betrag am Behördenkonto eingelangt sein. Andernfalls gilt die Anonymverfügung als nicht bezahlt. Der schon bezahlte Betrag wird auf eine in weiterer Folge verhängte Strafe angerechnet.

Ich habe den Zahlschein verloren, kann ich dennoch bezahlen?
Die Zahlung ist unter Angabe

  • des Adressaten der Anonymverfügung,
  • der Geschäftszahl der Anonymverfügung
  • der Referenznummer im Feld Zahlungsreferenz/Kundendaten

auf das Konto der Behörde möglich. Nur mit diesen Angaben ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung gewährleistet.

Wie lautet die Bankverbindung der BH Güssing?
Kontowortlaut: Land Burgenland Verwaltungsstrafen
IBAN: AT66 5100 0910 1900 6600
BIC (Swift): EHBBAT2E
Bankbezeichnung: Hypo-Bank Burgenland
Bankadresse: 7000 Eisenstadt, Österreich

Ich habe die Anonymverfügung verloren, kann mir neuerlich eine zugesendet werden?
Ein Duplikat der Anonymverfügung kann nicht erstellt werden. Es muss das Verwaltungsstrafverfahren abgewartet werden.

Heute ist der letzte Tag der Frist, kann ich die Anonymverfügung noch bezahlen?
Ja, der Strafbetrag muss aber rechtzeitig, d.h. spätestens am Tag der auf dem Zahlschein angeführten Zahlungsfrist auf dem Konto gutgeschrieben sein (= Zahlungseingang). Sollte die Buchung verspätet erfolgen, wird der bezahlte Geldbetrag auf eine in weiterer Folge verhängte Strafe angerechnet.
Wichtig: eine einwandfreie Verbuchung ist nur möglich

  • bei Verwendung des Originalzahlscheines oder
  • bei Überweisung mittels Telebanking auf das am Zahlschein angegebene Konto unter Angabe der Referenznummer im Feld Zahlungsreferenz/Kundendaten.

Heben Sie den Beleg der Einzahlung in Ihrem Interesse mindestens zwölf Monate auf!

Die Zahlungsfrist ist abgelaufen, kann ich noch einzahlen? 
Gibt es eine Fristverlängerung?

Nein, da die Anonymverfügung bereits außer Kraft getreten ist. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, weil es sich um eine unerstreckbare gesetzliche Zahlungsfrist handelt.