Umfassende Sanierungsmaßnahmen
Es muss zu einer erheblichen Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle kommen. Eine umfassende Sanierung liegt dann vor, wenn mindestens dreider aufgelisteten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
- Fenster
 - Dach oder oberste Geschoßdecke
 - Fassade
 - Kellerdecke
 - Heizung oder Warmwasserbereitungsanlage
 - Abbruch von tragenden Außenmauern
 - zusätzliche energetische Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der thermischen Qualität des Gebäudes führen
 
Darlehen bis maximal € 45.000,-- Grundbetrag
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen dürfen nachstehende Energiekennzahlen grundsätzlich nicht überschritten werden:
| A/V-Verhältnis | HWBBGF in kWh/m2.a | 
|---|---|
| ≤ 0,2 | 35 | 
| 0,3 | 40,83 | 
| 0,4 | 46,67 | 
| 0,5 | 52,50 | 
| 0,6 | 58,33 | 
| 0,7 | 64,17 | 
| ≥ 0,8 | 70 | 

Fördervoraussetzung
Wer bekommt eine Förderung? Wer kann Förderwerber/in sein?

Einkommen
Was zählt zum Einkommen? Was zählt nicht zum Einkommen?

Antragstellung
Wie kann ein Ansuchen gestellt werden? Wann kann ein Förderantrag eingereicht werden?

Wohnnutzfläche
Wohnnutzfläche - maximale Nutzfläche, Mindestnutzfläche

Förderung
Die Förderung kann sich aus einem einkommensabhängigen Grundbetrag und möglichen Zuschlägen zusammensetzen.
