Katastrophenschutz
Für den Katastrophenschutz stellt das Land Burgenland von 2023 bis 2027 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Im Bereich der behördlichen KAT-Abwicklung soll es zu einer personellen Neustrukturierung kommen. Die Baudirektion soll künftig in die KAT-Planungen integriert werden. Die Polizei soll bei Schwerverkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen weiterhin unterstützt werden. Der Schutz und die Sicherheit der Burgenländerinnen und Burgenländer stehen an oberster Stelle. Vor dem Hintergrund zunehmender Schadensereignisse werden Mittel für den Katastrophenschutz kontinuierlich evaluiert.
Mit der Adaptierung der Sonderrichtlinie für Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds soll es zu einer dauerhaften Lösung unter Vorbehalt der budgetären Möglichkeiten kommen. Die Möglichkeit einer Katastrophenversicherung soll auf landesgesetzlicher Basis geprüft werden.
Beim Katastrophenschutz sollen vulnerable Gruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen besonders berücksichtigt werden. Insbesondere braucht es Bestimmungen, damit Informationen im Notfall so verbreitet werden, dass auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen diese erhalten. Damit soll der Zivilschutzverband als die für den Bevölkerungsschutz zuständige Stelle beauftragt und damit gestärkt werden.