„Neue Eisenstädter“: Plattform für Betroffene

Das Land Burgenland richtet in Zusammenarbeit mit der AK Burgenland eine Plattform für Betroffene der „Neuen Eisenstädter“ ein. Alle Infos dazu finden Sie hier

Die Plattform dient zur Information und Unterstützung, später unter Umständen auch zur rechtlichen Vertretung für Betroffene. Gemeinsam mit der Arbeiterkammer Burgenland informiert und berät das Land Burgenland. Betroffene können ihre Daten einmelden, wenn sie ihren konkreten Fall geprüft wissen wollen . 

Online-Registrierung für Betroffene:
Auf der Homepage der AK Burgenland https://bgld.arbeiterkammer.at/sonderpruefung können sich Betroffene der „Neuen Eisenstädter“ kostenlos registrieren. Dabei müssen grundsätzliche Infos zur Miete bzw. zum Kauf (wie z.B. Wohnobjekt, Anzahl der Quadratmeter, Miete oder Kauf, usw.) bekannt gegeben werden.

Bei der Registrierung ist auch die Anmeldung für einen Newsletter möglich, bei dem Betroffene wesentliche Informationen rund um das Thema „Neue Eisenstädter“ erhalten und somit stets aktuell informiert sind. 

Hotline für Betroffene:
Für Mieter oder Kunden, die über keinen Online-Zugang verfügen, wird eine Hotline eingerichtet: 02682 740 - 3444
Die Hotline ist MO – DO von 8 – 16 Uhr sowie am FR von 8 – 13 Uhr besetzt. 

FAQs für Mieterinnen und Mieter und sonstige Nutzerinnen und Nutzer

Die Burgenländische Landesregierung hat als Aufsichtsbehörde eine Sonderprüfung bei der NE durchgeführt.

Dabei wurden Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgestellt.

Deshalb hat die Burgenländische Landesregierung einen Regierungskommissär eingesetzt, um die ordnungsgemäße und gemeinnützige Geschäftsführung wiederherzustellen.

Für Sie ändert sich grundsätzlich nichts.

Ihre Miet- oder Nutzungsverträge bleiben gültig, und Ihre Rechte bestehen unverändert fort. Der laufende Betrieb der NE bleibt aufrecht.

Der Regierungskommissär sorgt dafür, dass die NE wieder gesetzeskonform arbeitet.

Ja, unbedingt! Solange Ihr Miet- bzw. Nutzungsvertrag besteht, sind Sie zur Zahlung der Miete bzw. des Nutzungsentgelts verpflichtet.

Eine Zurückbehaltung wäre rechtswidrig und könnte negative Folgen für Sie haben (zB Kündigung).

Kurzfristig nicht. Ihre derzeitige Miete bzw. Ihr Nutzungsentgelt bleibt gleich.

Langfristig könnten sich durch bessere Finanzierungsbedingungen sogar positive Effekte ergeben.

Erhöhungen sind weiterhin nur nach den Bestimmungen des WGG zulässig.

Der eingesetzte Regierungskommissär wird die abgeschlossenen Kreditverträge rechtlich und wirtschaftlich prüfen.

Ob und in welchem Umfang Mieter:innen und sonstige Nutzer:innen Anspruch auf Rückzahlungen haben, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Nein. Die Einsetzung eines Regierungskommissärs hat keinen Einfluss auf bestehende Miet- oder Nutzungsverträge.

Eine Kündigung ist nur nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen möglich, nicht aufgrund der Einsetzung des Regierungskommissärs.

Nein. Die beanstandeten Verkäufe betreffen nur Wohnungen, die nicht im Rahmen des WGG vermietet oder genutzt waren – also keine gemeinnützig vermieteten oder genutzten Wohnungen und keine Objekte mit bestehender Kaufoption.

Für bestehende Mieter:innen und sonstige Nutzer:innen besteht kein Risiko, dass ihre Wohnung an jemand anderen verkauft wird.

Der Regierungskommissär ist ein erfahrener Rechtsanwalt aus Wien, spezialisiert auf Insolvenz- und Bankenrecht. Er wurde von der Burgenländischen Landesregierung bestellt.

Er hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben des WGG wieder eingehalten werden.

So lange, bis die festgestellten Mängel behoben und die ordnungsgemäße Geschäftsführung wiederhergestellt sind. Die Dauer hängt vom Umfang der Maßnahmen ab.

Die Burgenländische Landesregierung entscheidet über den Abschluss dieser Aufsicht.

Nein. Die Einsetzung eines Regierungskommissärs bedeutet nicht, dass die NE insolvent ist.

Es handelt sich um eine aufsichtsrechtliche Maßnahme, weil gegen das WGG verstoßen wurde – nicht um ein Insolvenzverfahren.

Ziel ist die Sicherstellung des gesetzmäßigen Handelns.

Mit der Einsetzung des Regierungskommissärs ist eine Auflösung oder Übernahme der NE nicht verbunden.

Ob in Zukunft Maßnahmen wie eine Auflösung oder Übernahme erfolgen, kann derzeit nicht gesagt werden.

Weiterhin an die NE selbst – diese bleibt Ihre Vertragspartnerin.

In der Regel nicht direkt. Der Bericht ist eine interne Verwaltungsunterlage.

Die wichtigsten Informationen werden aber öffentlich oder an betroffene Gremien kommuniziert, sobald möglich.

Nein. Sie müssen nichts aktiv unternehmen, außer Ihren Mietvertrag wie gewohnt zu erfüllen.

Wenn Sie Post von der NE oder vom Regierungskommissär bekommen, bewahren Sie diese auf und wenden Sie sich bei Unklarheiten an eine beratende Stelle.

Bei Ihrer Arbeiterkammer, Mietervereinigung oder der Wohnrechtsberatung des Landes.

Dort erhalten Sie kostenlose oder kostengünstige Beratung zu Ihrem konkreten Fall.