Die Impfung

Wie oft muss ich geimpft werden?

Bei den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca muss die Impfung zwei Mal in einem bestimmten Abstand erfolgen.

  • Bei BioNTech/Pfizer in 4 Wochen
  • Bei Moderna in 4 Wochen

Für den Impfschutz ist es unbedingt erforderlich, dass die vorgegebenen Abstände zwischen erster und zweiter Teilimpfung genau eingehalten werden.

NEU: Laut der neuen Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums (NIG) wird beim Impfstoff von Janssen (Johnson & Johnson) mindestens 28 Tage nach der ersten Impfung die Verabreichung einer weiteren Impfdosis empfohlen.

Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die nationale Impf-Hotline 0800 555 621.

Wie sicher ist die Impfung?

In der EU und daher auch in Österreich wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die nationale Impf-Hotline 0800 555 621.

Ist man nach einer Impfung nicht mehr ansteckend?

Experten gehen davon aus, dass die Ansteckungszeit durch die Impfung deutlich kürzer und auch die Viruslast deutlich geringer ist.
Die ersten COVID-19-Impfstoffe wurden entwickelt, um bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung zu gewährleisten. 
Daher sollten Sie auf jeden Fall auch weiterhin die Schutzmaßnahmen (tragen von Mund-Nasen-Schutz, Abstand halten, Hände waschen) einhalten.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die nationale Impf-Hotline 0800 555 621.

Wie lange wird der Impfschutz anhalten?

Laut den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums sind folgende Zeitspannen für die COVID-19-Auffrischungsimpfung vorgesehen:

  • 4 Monate nach Vollimmunisierung: alle Personen ab 18 Jahren
  • Ab 28 Tagen nach Vollimmunisierung: Personen, die erste Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen (Johnson & Johnson) erhalten haben.

Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die nationale Impf-Hotline 0800 555 621.

Garantiert eine Impfung einen hundertprozentigen Schutz vor einer Erkrankung?

Nein, keine Impfung garantiert hundertprozentigen Schutz. Auch kein anderes Arzneimittel kann jeder Patientin/jedem Patienten eine hundertprozentige Wirksamkeit garantieren.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die nationale Impf-Hotline 0800 555 621.

Kann ein COVID-19-Impfstoff Schutz bieten, wenn das SARS-CoV-2-Virus mutiert?

Die Mutation von Viren ist ein natürlicher Vorgang, bei dem sich das genetische Material des Virus verändert. Wenn ein Virus mutiert, heißt dies nicht automatisch, dass die genetische Veränderung die Wirksamkeit des Impfstoffs beeinflusst.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die nationale Impf-Hotline 0800 555 621.

Hilft die Impfung auch gegen die kürzlich entdeckte Mutation des Virus?

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft ist davon auszugehen, dass die bisher beobachteten Virusmutationen keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe haben. mRNA-Impfstoffplattformen bieten insbesondere den Vorteil, dass sie schnell an Mutationen angepasst werden können.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die nationale Impf-Hotline 0800 555 621.

 

Organisatorisches zur Impfung:

Ich kann meinen 2. Impftermin nicht wahrnehmen, weil ich da einen Massagetermin habe….

Bitte verschieben Sie Ihren Massagetermin, denn dieser gilt nicht als triftiger Grund, um den Termin für die 2. Teilimpfung zu verschieben. 

Ich kann meinen 2. Impftermin nicht wahrnehmen, weil ich eine wichtige Operation habe/ weil ich krank bin…

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an coronaimpfung@bgld.gv.at und geben Sie an,

  • warum Sie den Termin für die zweite Teilimpfung nicht wahrnehmen können und
  • wann der nächste mögliche Termin ist, an dem Sie Ihre 2. Teilimpfung entgegennehmen können. 

Wir prüfen das gerne und vereinbaren mit Ihnen einen anderen Termin.

Was passiert, wenn ich die Einladung verstreichen lasse, muss ich mich nochmals anmelden?

Nein, eine neuerliche Anmeldung ist nicht notwendig. Sie werden bei nächster Gelegenheit, wenn Ihre Personengruppe geimpft wird, erneut eingeladen, Ihren Impftermin zu buchen. 

Wenn ich meine Anmeldung zu einem Impftermin storniert habe, muss ich mich dann nochmals anmelden?

Ja, bei einer Stornierung wurde auch Ihre Vormerkung storniert. Daher ist eine neuerliche Vormerkung über das elektronische Vormerksystem auf der Internetseite www.burgenland.at/coronavirus erforderlich.

Ich möchte meine Risikoeinstufung wissen…

Die Risikoeinstufung wurde von Ihrem burgenländischen niedergelassenen Arzt entsprechend Ihrer Krankenakte vorgenommen. Wie Ihr Arzt Sie eingestuft hat, dürfen wir Ihnen nicht sagen.