Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen Referat Zentrales Fördercontrolling Hauptreferat Wohnbauförderung Hauptreferat EU-Förderwesen Hauptreferat Gesellschaft Hauptreferat Sozial- und Klimafonds Gruppe
Gesundheitssektor mehr denn je, in der Pflege wurde das Anstellungsmodell ausgeweitet. Sozialer Wohnbau muss leistbar bleiben. Bildung war, ist und bleibt ein Fokus unserer Arbeit, die Biowende ist in
Eisenstadt oder bei der Sozialen Dienste Burgenland GmbH, der Betreiberin von vier Alten- und Pflegewohnheimen. KRAGES-Aufsichtsratsvorsitzender und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: „Nach der Finanzierung
den ersten Tagen und Wochen nach der Ankunft im Burgenland wichtigsten Themen – Unterbringung, Wohnsitzmeldung, ärztliche Versorgung, Kinderbetreuung u.ä. – sollen im Focus dieser Termine stehen. In den
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen Referat Zentrales Fördercontrolling Hauptreferat Wohnbauförderung Hauptreferat EU-Förderwesen Hauptreferat Gesellschaft Hauptreferat Sozial- und Klimafonds Gruppe
wird weiter ausgebaut. Erst vor wenigen Tagen fiel der Startschuss für die Errichtung eines neuen Altenwohn- und Pflegeheimes des Landes in Redlschlag. Die beste Pflege und Betreuung mit hohen Standards ist
and die sogenannte „Safety Tour“. Coronabedingt war heuer eine Durchführung der Safety-Tour in gewohnter Form nicht möglich. Stattdessen wurde vom Burgenländischen Zivilschutzverband das Projekt „Safety
neue Wirtschaftspark wird ein wichtiger Motor für Wachstum und Beschäftigung in der Region“. „Als Einwohner des Südburgenlandes freue ich mich über die Entwicklung des Interkommunalen Businessparks. Durch
neuen Strategie sind die Pendlerinnen und Pendler. Wir wollen das Land weiterhin als attraktiven Wohnstandort mit entsprechenden Möglichkeiten zum Pendeln positionieren. Mit einer guten Verkehrsanbindung
angesprochen. Info zum „Bonusticket“: Für alle Erwachsenen und Jugendlichen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland, die den vollen Unterkunftspreis bezahlen, gibt es für einen Aufenthalt von mindestens