risten zu laufen beginnen. Kundmachung mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse: http://www.burgenland.at/buerger-serv
ein Elternbeitrag zu leisten ist, jedoch maximal für 11 Monate pro Arbeitsjahr im Sinne des § 16 Abs. 1 des Burgenländischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz 2009 gewährt werden. Einkommensgrenze: das [...] Formular schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt), per Mail post.a9-familie(at)bgld.gv.at oder telefonisch (057 600 - DW 2536) beantragen