ein Elternbeitrag zu leisten ist, jedoch maximal für 11 Monate pro Arbeitsjahr im Sinne des § 16 Abs. 1 des Burgenländischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz 2009 gewährt werden. Einkommensgrenze: das [...] Formular schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt), per Mail post.a9-familie(at)bgld.gv.at oder telefonisch (057 600 - DW 2536) beantragen
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der Burgenländischen Wohnbauförderung Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Prälat-Gangl-Straße 1, 7000 Eisenstadt zur Verfügung. Die Beratungen finden ausschließlich nach vorheriger Anmeldung unter
in seiner Ausnahmesituation nicht, an wen er/sie sich wenden kann bzw. soll. Zu diesem Zweck wird am 1. Jänner 2023 unter der Rufnummer 1450 ein 24-Stunden-Betrieb durch diplomiertes Gesundheits- und Kr