stellvertretende Bezirkshauptfrau und Leiterin des Referates Sicherheit und Verkehr in der Bezirkshauptmannschaft Güssing tätig. Die gesetzlichen Bestimmungen für das Landesverwaltungsgericht (LVwG) wurden
Pflege“ Menschen mit Behinderung berücksichtigt: So kann die Pflege- und Sozialberatung in den Bezirkshauptmannschaften des Landes von Behinderten und deren Familien genutzt werden. Auch das Anstellungsmodell
Klientinnen und Klienten statt. Der Großteil davon wurde persönlich in Eisenstadt sowie den Bezirkshauptmannschaften Oberpullendorf, Oberwart und Güssing durchgeführt, ein kleiner Teil per E-Mail oder telefonisch