der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Über die genaue Vorgangsweise ist die Wohnsitzgemeinde zu kontaktieren. Stimmberechtigte, die im Besitz einer Stimmkarte sind, können in Folge ihr Stimmrecht auch außerhalb
entwickeltes Informationsmaterial, wie z.B. eine Hilfebox oder ein Krisenauswegweiser, enthält die Kontaktdaten der wichtigsten regionalen Institutionen, an die sich Betroffene wenden können. Es gebe bereits
Anträge eingegangen. Die Pflege- und Sozialberaterin im Bezirk Mattersburg, Sonja Simitz, sagte, Kontakt zu den Beratern könne man telefonisch und schriftlich aufnehmen, Beratungstermine seien auf der BH
Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Referates Abgaben Tourismus gerne zur Verfügung. Kontakt Abteilung 3 - Finanzen - Referat Abgaben Tourismus Telefon: 057-600/1010 Telefax: 057-600/2031 E-Mail: