Aufnahme von Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln bereits solche Tiere halten und dies mit einer Meldung der Wildtierhaltung gemäß § 25 Abs. 1 Tierschutzgesetz belegen können; Personen, die zum Zeitpunkt [...] Tiere halten, jedoch innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme gehalten haben und dies mit einer Meldung der Wildtierhaltung gemäß § 25 Abs. 1 Tierschutzgesetz belegen können. Die vorangegangene Haltung
Infektionskrankheiten, die laut Gesetz den Gesundheitsbehörden gemeldet werden müssen. Ziel dieser Meldungen ist es, Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, die Ausbreitung zu verhindern und gezielte Schutzmaßnahmen