seine Kunden etc. Unternehmer iS des KSchG. Juristische Personen des Privatrechts (z.B. ideelle Vereine) sind nur dann Unternehmer, wenn sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Die nachstehenden Themen
und organisatorischen Gründen nicht denkbar wären. Deshalb möchte ich alle Kulturschaffenden und Vereine herzlich dazu einladen, sich zu bewerben”, so Doskozil. Heimische Kulturschaffende können bei der
Burgenland, Gemeindepaket zur Entlastung der Gemeinden wurde vorgelegt Ehrenamt – ausbezahlt: Vereinsförderungen und Bedarfszuweisungen; auf den Weg gebracht: Zuschuss zum Kauf eines Musikinstrumentes +
Bundesdenkmalamt übernahmen die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen. Im Jahr 1994 erwarb ein privater Verein das Gebäude. Im Jahr 2010 folgte die Unterschutzstellung durch das Bundesdenkmalamt. Im Jahr 2019