Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Gesundheits- oder Pflegedienstleistern im Burgenland, welche Personen im „Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken" angestellt haben
| Beschreibung | Die Richtlinien regeln die Förderung des Landes Burgenland für Gesundheits- und Pflegedienstleister, die Personen im Rahmen des „Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken“ anstellen. Auszubildende in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf können dabei bereits ab Beginn ihrer Ausbildung ein Dienstverhältnis mit einem Gesundheits- oder Pflegedienstleister im Burgenland eingehen. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Gesundheits- und Pflegeberufe zu gewinnen. |
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| Datenverantwortliche Stelle | A6 - Soziales und Gesundheit |
| Veröffentlichende Stelle | Land Burgenland |
| Datenqualität/Herkunft | |
| Schlagworte | IFG, Gesundheitsberufe, Richtlinie, Pflegeberufe |
| License | Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) |
| Geographische Ausdehnung |
