Kategorie: Regionen und Städte

Leitbild LEP 2011 und Verordnung LEP 2011 - Burgenland (2024-007.270-3/2)

Beschreibung Das Land Burgenland hat gemäß § 13 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 im Rahmen der überörtlichen Raumplanung durch Verordnung Entwicklungsprogramme aufzustellen. Ein Entwicklungsprogramm hat die den Gegebenheiten der Natur, den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernissen entsprechenden Zielsetzungen der planmäßigen und vorausschauenden Gesamtgestaltung des Landesgebietes (Landesentwicklungsprogramm) festzulegen und soll die zu ihrer Erreichung erforderlichen Maßnahmen aufzeigen.
Attribute
Zeitraum (Beginn)
Zeitraum (Ende)
Aktualisierungzyklus
Datenverantwortliche StelleA2 - Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft
Veröffentlichende StelleLand Burgenland
Datenqualität/Herkunft
SchlagworteLEP 2011, Überörtliche Raumplanung, Leitbild, Raumplanung, Burgenland, LEP, Raumordnung, IFG, Landesentwicklungsprogramm, Verordnung, Entwicklunsprogramm
License Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)
Geographische Ausdehnung