Ragweed – eine Pflanze, die bewegt
 

Die Ragweed-Hochsaison steht bevor: die einjährige Pflanze blüht Mitte August bis Ende September und kann bis zu einer Milliarde Pollen pro Pflanze produzieren. Entlang von Straßen- und Wegrändern, auf Feldern und Ackerflächen, auf Baustellen, Schuttablageplätzen und Brachflächen ist Ragweed, eine aus Nordamerika stammende Pflanze zu finden. Dass das Beifußblättrige Traubenkraut, das so genannte Ragweed, vor allem die Burgenländer*innen bewegt, liegt daran, dass die Samen der invasiven Pflanze extrem lange überlebensfähig sind und deren Pollen zu den stärksten Allergieauslösern zählt.

Gegenmaßnahmen setzen 
Um die weitere Ausbreitung zu verhindern und den Bestand zu reduzieren, braucht es effektive Gegenmaßnahmen. Das Burgenland hat als erstes Bundesland im Juli 2021 ein Gesetz zur Bekämpfung von Ragweed beschlossen. Laut dem Burgenländischen Ragweed-Bekämpfungsgesetz (Bgld. RBG) besteht die grundsätzliche Verpflichtung von Grundstückseigentümer*innen bzw. Verfügungsberechtigten, ihre Grundstücke frei von Ragweed zu halten, um so die weitere Ausbreitung zu verhindern. Ragweed-Funde werden damit zentral erfasst und dokumentiert. 
Alle burgenländischen Gemeinden sind gem. Bgld. RBG verpflichtet, eine/n örtlichen Ragweed-Verantwortliche/n zu melden. Diese üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. „Die Ragweedbeauftragten der Gemeinden gelten als Ansprechpartner für die Bevölkerung und für uns als Koordinierungsstelle, wenn es Fragen zu bestimmten Meldungen gibt. Außerdem werden sie von uns für Nach- und Stichprobenkontrollen bei Bescheiden oder unklaren Meldungen kontaktiert“, erklärt Birgit Baldasti, zuständige Referatsleiterin in der Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz, Hauptreferat Agrar- und Umweltrecht, Referat Naturschutzrecht. 
Bezirks-Ragweed-Verantwortliche wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet und sind als Drehscheibe bei den Bezirksverwaltungsbehörden für die Auskunftserteilung sowie Weiterleitung an die Koordinierungsstelle im Amt der Burgenländischen Landesregierung tätig. Sie sind Ansprechpartner für die Bevölkerung für etwaige Fragen, wie z.B. Ragweed-Pflanze oder zur Einmeldung eines Grundstückes über den Regweedfinder, und als Unterstützung für die Koordinierungsstelle, die im Amt der Burgenländischen Landesregierung angesiedelt ist.

Wie kann man Ragweed einmelden? 
Falls man auf einem Grundstück ein Ragweed Aufkommen entdeckt, kann man dieses selbstständig über www.ragweedfinder.at (auch als App verfügbar) einmelden. Bevor man zu dem Einmeldeprozess weitergeleitet wird, muss man eine Checkliste abarbeiten, um sicherzugehen, dass es sich hier wirklich um Ragweed handelt. Anschließend muss man den genauen Standort des Grundstückes angeben und ein Foto des Bestandes hinzufügen. Am Ende des Einmeldeprozesses bekommt man eine E-Mail, die bestätigt, dass die Meldung bearbeitet wird. Die eingemeldeten Fotos werden von Mitarbeiter*innen der MedUni Wien überprüft (handelt es sich bei der fotografierten Pflanze tatsächlich um Ragweed?). Nach erfolgter Verifizierung werden die Meldungen an die Koordinierungsstelle im Amt der Burgenländischen Landesregierung zur Bearbeitung nach dem Bgld. Ragweed-Bekämpfungsgesetz weitergeleitet. 

Wie erkenne ich Ragweed? 
Ragweed ist ein einjähriges „Unkraut“ aus der Familie der Korbblütler. Die Bätter sind sehr charakteristisch – sie sind gefiedert, tief eingeschnitten und wirken fast wir kleine Farnblätter. Die Form ist länglich und meist recht verzweigt, oft mit scharf gezackten Rändern. Ragweed kann je nach Art und Standort zwischen zehn Zentimeter und bis zu 2,60 Meter hoch werden. Die Pflanze hat kleine, unscheinbar grünlich-gelbe Blüten, die meist in Rispen wachsen. Sie blüht im Spätsommer bis Herbst.

Weitere Informationen unter https://www.burgenland.at/themen/natur/ragweed/  und

Ragweed-Koordinierungsstelle 
Amt der Burgenländischen Landesregierung - Europaplatz 1 - 7000 Eisenstadt
Tel: +43 57600-2527 (Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr)
E-Mail: ragweed(at)bgld.gv.at